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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 46 CPC dal 2023

Art. 46 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 46

Per le azioni fondate sulla legge federale dell’11 aprile 188929 sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) la competenza per territorio è determinata dal presente capitolo, in quanto la LEF non preveda un altro foro.

29 RS 281.1


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 46 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230015ArrestArrest; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Zweigniederlassung; Entscheid; Forderung; SchKG; Vermögenswerte; Gericht; Vorinstanz; Arrestschuldner; Zürich; Drittschuldner; Arrestgesuch; Zürcher; Schweiz; Wohnsitz; Gesuch; Zuständigkeit; Bezirksgericht; örtliche; Gesuchsgegnerin; Verfahren; Beschwerdegegnerin; überwiegend; Belegen; Rechtsmittel; Angefochten; Beziehung
ZHLB190039Negative FeststellungsklageRecht; LugÜ; Feststellung; SchKG; Klage; Verbrauch; Berufung; Verbraucher; Gericht; Vorinstanz; Beschwerde; Betreibung; Feststellungsklage; Berufungs; Klagt; Entscheid; Vertrag; Klagte; Negative; Verfahren; Zuständigkeit; Unentgeltliche; Beklagten; Beschluss; Klägers; Verbrauchers; Wohnsitz; Bundesgericht; Rich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 629 (4A_160/2016)Art. 731b OR; Art. 76 Abs. 2 ZPO; streitgenössische Nebenintervention. Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention (E. 2.3.4-2.3.6); beteiligt sich ein Aktionär als Nebenpartei an einem Organisationsmängelverfahren, kann er sich als streitgenössischer Nebenintervenient in Widerspruch zu den Prozesshandlungen der von ihm unterstützten Hauptpartei setzen (E. 2.3.7).
Hauptpartei; Nebenintervenient; Streitgenössische; Urteil; Intervention; Nebenintervention; Aktionär; Beschwerde; Nebenintervenienten; Streitgenössischen; Zivilprozess; Organisation; Beschwerdeführer; Gesuch; Unterstützt; Hauptparteien; Gesuchsgegnerin; Unterstützte; Widerspruch; Unterstützten; Aktionäre; Materielle; Zivilprozessordnung; Prozesshandlung; Rechtsmittel; Regel; Bezirksgericht; Aktionären
118 II 363Bestimmung des Streitwerts (Art. 36 Abs. 3 OG). Soweit ein Schadenszins akzessorisch zu einer streitigen Kapitalforderung und nicht als eigenständige Forderung geltend gemacht wird, ist er bei der Ermittlung des Streitwerts nicht mitzuzählen.
Streitwert; Schadens; Zinsen; Forderung; Berufung; Zinsen; Hauptforderung; Streitig; Kapital; Schadenszins; Kapitalforderung; Streitwertes; Akzessorisch; Streitwerts; Akzessorietät; Urteil; Fallen; Betracht; Berechnung; Schadenersatzforderung; Bundesgericht; Klagten; Bestandteil; Mitzuzählen; Eigenständige; Forderungen; Streitigen; POUDRET; Rechtsprechung
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