Art. 46 PA de 2022
Art. 46
83 1 Les autres décisions incidentes notifiées séparément peuvent faire l’objet d’un recours:
- a.
- si elles peuvent causer un préjudice irréparable, ou
- b.
- si l’admission du recours peut conduire immédiatement à une décision finale qui permet d’éviter une procédure probatoire longue et coûteuse.
2 Si le recours n’est pas recevable en vertu de l’al. 1 ou qu’il n’a pas été utilisé, les décisions incidentes en question peuvent être attaquées avec la décision finale dans la mesure où elles influent sur le contenu de celle-ci.
83 Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 10 de la LF du 17 juin 2005 sur le TAF, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 2197 1069; FF 2001 4000).
B
bis. Déni de justice et retard injustifié >
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2018/48 | Entscheid Art. 56 ATSG, Art. 11 Abs. 1bis lit. b ELGSistierung des EL- Einspracheverfahrens bei hängigen IV- und UV-Verfahren betreffend den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Hilflosenentschädigung. Weil die Beschwerdeführerin Eigentümerin einer selbstbewohnten Liegenschaft ist, steht nicht fest, in welcher Höhe ein Freibetrag in der EL-Berechnung zu berücksichtigen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Februar 2019, EL 2018/48). | Beschwerde; Hilflosenentschädigung; Unfall; Beschwerdeführerin; Sprach; Einsprache; Unfallversicherung; Versicherte; Anspruch; Liegenschaft; Entscheid; Versicherungsgericht; Dezember; Verfügung; Betreffend; Selbst; Verfahren; Bewohnt; Invalidenversicherung; Beschwerdegegnerin; Hängig; Freibetrag; Sistierung; Einspracheverfahren; IV-Stelle; Versicherten; Selbstbewohnte; Einnahme |
SG | EL 2017/46 | Entscheid Art. 56 ATSG, Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG, Art 14a ELVSistierung des Verwaltungsverfahrens betreffend eine Ergänzungsleistung bei einem hängigen IV-Verfahren.Art. 14a Abs. 2 ELV führt lediglich bei jenen Teilinvaliden ab Vollendung des 60. Altersjahres zu einem Wegfall der Schadenminderungspflicht, die davor stets ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit haben nachweisen können.Weil nicht feststeht, ob die Ehefrau des Beschwerdeführers vor Vollendung ihres 60. Altersjahres invalid gewesen ist, ist eine Sistierung des EL-Verfahrens bis zum Abschluss des hängigen IV-Verfahrens notwendig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. März 2018, EL 2017/46). | Beschwerde; Sprach; Verfügung; Ehefrau; Einsprache; Erwerbseinkommen; Versicherte; EL-act; Hypothetische; EL-act; Beschwerdeführer; Invalid; Ergänzungsleistung; Versicherten; Alters; Invalide; Hypothetisches; Ergänzungsleistungen; Einspracheverfahren; Person; Verfahren; Arbeit; Altersjahr; Würde; Beschwerdeführers; Anspruch; EL-Durchführungsstelle; Deshalb |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2016.350 | Erschliessungsbeiträge Sonnenfeldstrasse | Beschwerde; Gemeinde; Grundeigentümer; Strasse; Recht; Erschliessung; Sonnenfeld; Kanalisation; Grundstück; Sonnenfeldstrasse; Schätzungskommission; Grundeigentümers; Verfahren; Erschliessungs; Beitrags; Bereich; Etappe; Entscheid; Olter; Begehren; Höhe; Urteil; Zullwil; Terrain; Beschwerdeführer; Verwaltungsgericht; Mehrkosten; Parzelle; Grundstücke; Rechtsbegehren |
SG | EL 2018/48 | Entscheid Art. 56 ATSG, Art. 11 Abs. 1bis lit. b ELGSistierung des EL- Einspracheverfahrens bei hängigen IV- und UV-Verfahren betreffend den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Hilflosenentschädigung. Weil die Beschwerdeführerin Eigentümerin einer selbstbewohnten Liegenschaft ist, steht nicht fest, in welcher Höhe ein Freibetrag in der EL-Berechnung zu berücksichtigen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Februar 2019, EL 2018/48). | Beschwerde; Hilflosenentschädigung; Unfall; Beschwerdeführerin; Einsprache; Unfallversicherung; Anspruch; Liegenschaft; Entscheid; Versicherungsgericht; Verfügung; Verfahren; Bewohnt; Beschwerdegegnerin; Invalidenversicherung; Freibetrag; IV-Stelle; Sistierung; Einspracheverfahren; Selbstbewohnte; Höhe; Einnahme; Ergänzungsleistung; Verfahrens; Einnahmen; Unfalls; Beschwerdeverfahren; Bezug; EL-Anspruch |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 V 330 | Art. 43 Abs. 1, Art. 44, 49, 51 und 55 ATSG; Art. 5 und 46 VwVG. Die IV-Stelle hat über die Zulassung bzw. Ablehnung von an die medizinische Gutachterstelle gerichteten Zusatzfragen der versicherten Person mittels Verfügung zu befinden (E. 2-4). Will die versicherte Person dagegen Beschwerde erheben, hat sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil nachzuweisen (E. 5-8). | Fragen; Zusatzfragen; Begutachtung; Person; Beschwerde; Verfügung; Recht; Gutachter; Verwaltung; Nachteil; Gutachten; Anordnung; IV-Stelle; Verfahren; Entscheid; Fragenkatalog; Medizinische; Gericht; Verfahren; Gutzumachenden; Prozessordnung; Bundesgericht; Gutachtens; Medizinischen; Rechtsprechung; Anspruch; Ablehnung; Urteil |
139 V 492 (9C_520/2013) | Art. 47 ATSG; Art. 8 DSG; § 20 des kantonalzürcherischen Gesetzes vom 12. Februar 2007 über die Information und den Datenschutz (IDG); Art. 55 Abs. 1 ATSG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 und Art. 46 VwVG; Erledigung eines Gesuchs um Zusendung der Verfahrensakten in Fotokopie durch Zwischenverfügung. Die Akteneinsicht im Hinblick auf die Verfolgung eines sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanspruchs ist verfahrensrechtlicher Natur; sie stützt sich nicht auch auf das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht. Die Frage nach den Modalitäten der Akteneinsicht wird somit nicht in einem selbständigen, mit direkt anfechtbarer Endverfügung abzuschliessenden Verfahren beurteilt (E. 3). Regeste b Art. 46 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 VwVG. Die Form der Akteneinsicht (Zustellung der Originalakten anstelle von Kopien) wirkt sich von vornherein nicht inhaltlich auf die Rechtsanwendung aus, weshalb eine aufgeschobene Anfechtungsmöglichkeit im Sinne von Art. 46 Abs. 2 VwVG ausser Betracht fällt. Trotzdem besteht kein Grund, hier vom Erfordernis eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils abzusehen (E. 4). | Akten; Rechtlich; Akteneinsicht; Beschwerde; Verfahren; Verfügung; Datenschutz; Endverfügung; Datenschutzrechtliche; Interesse; Beschwerdeführer; Rechtsvertreter; Anfechtbar; Versicherungsrechtlichen; Strittige; Zwischenverfügung; Nachteil; Verwaltung; Anspruch; Zustellung; Auskunftsrecht; Selbständige; Materiellen; Originalakten; Kopien; Sozialversicherungsrechtlichen; Fotokopie; Anfechtung |