E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale sulla procedura amministrativa (PA)

Art. 46 PA dal 2021

Art. 46 Legge federale sulla procedura amministrativa (PA) drucken

Art. 461B. Ricorso contro le decisioni incidentali / II. Altre decisioni incidentali

II. Altre decisioni incidentali

1 Il ricorso contro altre decisioni incidentali notificate separatamente è ammissibile se:

a.
tali decisioni possono causare un pregiudizio irreparabile; o
b.
l’accoglimento del ricorso comporterebbe immediatamente una decisione finale consentendo di evitare una procedura probatoria defatigante e dispendiosa.

2 Se il ricorso non è ammissibile in virtù del capoverso 1 o non è stato interposto, le decisioni incidentali possono essere impugnate mediante ricorso contro la decisione finale in quanto influiscano sul contenuto della stessa.


1 Nuovo testo giusta l’all. n. 10 della L del 17 giu. 2005 sul Tribunale amministrativo federale, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 2197 1069; FF 2001 3764).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 46 Legge federale sulla procedura amministrativa (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2018/48Entscheid Art. 56 ATSG, Art. 11 Abs. 1bis lit. b ELGSistierung des EL- Einspracheverfahrens bei hängigen IV- und UV-Verfahren betreffend den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Hilflosenentschädigung. Weil die Beschwerdeführerin Eigentümerin einer selbstbewohnten Liegenschaft ist, steht nicht fest, in welcher Höhe ein Freibetrag in der EL-Berechnung zu berücksichtigen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Februar 2019, EL 2018/48). Beschwerde; Hilflosenentschädigung; Unfall; Beschwerdeführerin; Sprach; Einsprache; Unfallversicherung; Versicherte; Anspruch; Liegenschaft; Entscheid; Versicherungsgericht; Dezember; Verfügung; Betreffend; Selbst; Verfahren; Bewohnt; Invalidenversicherung; Beschwerdegegnerin; Hängig; Freibetrag; Sistierung; Einspracheverfahren; IV-Stelle; Versicherten; Selbstbewohnte; Einnahme
SGEL 2017/46Entscheid Art. 56 ATSG, Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG, Art 14a ELVSistierung des Verwaltungsverfahrens betreffend eine Ergänzungsleistung bei einem hängigen IV-Verfahren.Art. 14a Abs. 2 ELV führt lediglich bei jenen Teilinvaliden ab Vollendung des 60. Altersjahres zu einem Wegfall der Schadenminderungspflicht, die davor stets ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit haben nachweisen können.Weil nicht feststeht, ob die Ehefrau des Beschwerdeführers vor Vollendung ihres 60. Altersjahres invalid gewesen ist, ist eine Sistierung des EL-Verfahrens bis zum Abschluss des hängigen IV-Verfahrens notwendig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. März 2018, EL 2017/46). Beschwerde; Sprach; Verfügung; Ehefrau; Einsprache; Erwerbseinkommen; Versicherte; EL-act; Hypothetische; EL-act; Beschwerdeführer; Invalid; Ergänzungsleistung; Versicherten; Alters; Invalide; Hypothetisches; Ergänzungsleistungen; Einspracheverfahren; Person; Verfahren; Arbeit; Altersjahr; Würde; Beschwerdeführers; Anspruch; EL-Durchführungsstelle; Deshalb
Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2016.350Erschliessungsbeiträge SonnenfeldstrasseBeschwerde; Gemeinde; Grundeigentümer; Strasse; Recht; Erschliessung; Sonnenfeld; Kanalisation; Grundstück; Sonnenfeldstrasse; Schätzungskommission; Grundeigentümers; Verfahren; Erschliessungs; Beitrags; Bereich; Etappe; Entscheid; Olter; Begehren; Höhe; Urteil; Zullwil; Terrain; Beschwerdeführer; Verwaltungsgericht; Mehrkosten; Parzelle; Grundstücke; Rechtsbegehren
SGEL 2018/48Entscheid Art. 56 ATSG, Art. 11 Abs. 1bis lit. b ELGSistierung des EL- Einspracheverfahrens bei hängigen IV- und UV-Verfahren betreffend den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Hilflosenentschädigung. Weil die Beschwerdeführerin Eigentümerin einer selbstbewohnten Liegenschaft ist, steht nicht fest, in welcher Höhe ein Freibetrag in der EL-Berechnung zu berücksichtigen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Februar 2019, EL 2018/48). Beschwerde; Hilflosenentschädigung; Unfall; Beschwerdeführerin; Einsprache; Unfallversicherung; Anspruch; Liegenschaft; Entscheid; Versicherungsgericht; Verfügung; Verfahren; Bewohnt; Beschwerdegegnerin; Invalidenversicherung; Freibetrag; IV-Stelle; Sistierung; Einspracheverfahren; Selbstbewohnte; Höhe; Einnahme; Ergänzungsleistung; Verfahrens; Einnahmen; Unfalls; Beschwerdeverfahren; Bezug; EL-Anspruch
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 V 330Art. 43 Abs. 1, Art. 44, 49, 51 und 55 ATSG; Art. 5 und 46 VwVG. Die IV-Stelle hat über die Zulassung bzw. Ablehnung von an die medizinische Gutachterstelle gerichteten Zusatzfragen der versicherten Person mittels Verfügung zu befinden (E. 2-4). Will die versicherte Person dagegen Beschwerde erheben, hat sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil nachzuweisen (E. 5-8). Fragen; Zusatzfragen; Begutachtung; Person; Beschwerde; Verfügung; Recht; Gutachter; Verwaltung; Nachteil; Gutachten; Anordnung; IV-Stelle; Verfahren; Entscheid; Fragenkatalog; Medizinische; Gericht; Verfahren; Gutzumachenden; Prozessordnung; Bundesgericht; Gutachtens; Medizinischen; Rechtsprechung; Anspruch; Ablehnung; Urteil
139 V 492 (9C_520/2013)Art. 47 ATSG; Art. 8 DSG; § 20 des kantonalzürcherischen Gesetzes vom 12. Februar 2007 über die Information und den Datenschutz (IDG); Art. 55 Abs. 1 ATSG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 und Art. 46 VwVG; Erledigung eines Gesuchs um Zusendung der Verfahrensakten in Fotokopie durch Zwischenverfügung. Die Akteneinsicht im Hinblick auf die Verfolgung eines sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanspruchs ist verfahrensrechtlicher Natur; sie stützt sich nicht auch auf das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht. Die Frage nach den Modalitäten der Akteneinsicht wird somit nicht in einem selbständigen, mit direkt anfechtbarer Endverfügung abzuschliessenden Verfahren beurteilt (E. 3).
Regeste b
Art. 46 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 VwVG. Die Form der Akteneinsicht (Zustellung der Originalakten anstelle von Kopien) wirkt sich von vornherein nicht inhaltlich auf die Rechtsanwendung aus, weshalb eine aufgeschobene Anfechtungsmöglichkeit im Sinne von Art. 46 Abs. 2 VwVG ausser Betracht fällt. Trotzdem besteht kein Grund, hier vom Erfordernis eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils abzusehen (E. 4).
Akten; Rechtlich; Akteneinsicht; Beschwerde; Verfahren; Verfügung; Datenschutz; Endverfügung; Datenschutzrechtliche; Interesse; Beschwerdeführer; Rechtsvertreter; Anfechtbar; Versicherungsrechtlichen; Strittige; Zwischenverfügung; Nachteil; Verwaltung; Anspruch; Zustellung; Auskunftsrecht; Selbständige; Materiellen; Originalakten; Kopien; Sozialversicherungsrechtlichen; Fotokopie; Anfechtung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4678/2021Unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Vorinstanz; Recht; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Verfahren; Antrag; Unentgeltliche; Entscheid; Rechtspflege; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Prüfung; Erstinstanz; Kontrolle; Summarisch; Aussichtslos; Fochten; Hende; Gericht; Wäre; Hauptsache; Erfolgsaussichten; Summarische; Angefochtene; Urteil; Summarischen; Kürzung; Begründung
B-669/2019Finanzmarktaufsicht (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; "; Vorinstanz; Risikomodell; Verfügung; Sicherheiten; Risikomodelle; Prüfung; Risikomanagement; Recht; Terne; Abhängig; FinfraG; Dispositiv; Lichen; Ralverwahrer; Wiedererwägung; Ziffer; Unabhängig; Zentralverwahrer; Finanzmarkt; Jährlich; Liegenden; Unabhängige; Modelle; Verfahren; Dispositiv-Ziffer; Ausreichend

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.138Beschwerde; Recht; Bundes; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerinnen; Verfahren; Entscheid; Behörde; Rechtshilfe; Verfahren; Ukraine; Verfahrens; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Vermögenswerte; Ukrainischen; Generalstaatsanwaltschaft; Cramer; Behörden; Antrag; Staat; Beschwerdegegners; Ersuchen; Informationen; Formelle; Rechtsverweigerung; Bundesgericht
CA.2022.22Recht; Beschwerde; Rechtshilfe; Ersuchen; ägyptische; Beschwerdegegnerin; Akten; Verfahren; Rechtshilfeersuchen; Verfahren; Beschwerdeführer; Staat; Behörde; Rubrik; Ägypten; Advokat; Rieger; Entscheid; Staats; Schlussverfügung; Objekte; Verfahrens; ägyptischen; Staatsanwalt; Beschlagnahme; Basel; Frist; Person; Rechtshilfeverfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
MÜLLER, BIERI Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren [VwVG]2018
MARKUS MÜLLERKommentar2008
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz