E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA)

Art. 46 LAA de 2021

Art. 46 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA) drucken

Art. 46 Déclaration tardive de l’accident

1 Le retard inexcusable de l’avis d’accident, dû à l’assuré ou à ses survivants, peut entraîner, s’il en résulte des complications importantes pour l’assureur, une privation de la moitié au plus des prestations en espèces pour le temps précédant l’avis.

2 L’assureur peut réduire de moitié toute prestation si, par suite d’un retard inexcusable dû à l’assuré ou à ses survivants, il n’a pas été avisé dans les trois mois de l’accident ou du décès de l’assuré; il peut refuser la prestation lorsqu’une fausse déclaration d’accident lui a été remise intentionnellement.

3 Si l’employeur omet de manière inexcusable de déclarer l’accident, il peut être tenu pour responsable par l’assureur des conséquences pécuniaires qui en résultent.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 46 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2007/88Entscheid Art. 6 UVG. HWS-Distorsion nach Auffahrunfall, welcher dem Unfallversicherer erst nach über vier Jahren gemeldet wurde. Unfallkausalität von Beschwerden, welche im Nachgang zu einem Behandlungsabschluss erneut auftraten (Entscheid Versicherungsgericht vom 22. Januar 2008, UV 2007/88). Beschwerde; Unfall; Arbeit; Beschwerdeführerin; Sicher; Behandlung; Arbeitsunfähigkeit; Oktober; August; Weiter; Rechtsvertreter; Beschwerdegegnerin; Weitere; Arbeitgeber; Urteil; September; Medizinisch; Abklärung; Arbeitgeberin; Lässt; Leistung; Beschwerden; Schmerzsyndrom; Zusammenhang; Erwähnte; Zurück; Wahrscheinlichkeit

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2007/88Entscheid Art. 6 UVG. HWS-Distorsion nach Auffahrunfall, welcher dem Unfallversicherer erst nach über vier Jahren gemeldet wurde. Unfallkausalität von Beschwerden, welche im Nachgang zu einem Behandlungsabschluss erneut auftraten (Entscheid Versicherungsgericht vom 22. Januar 2008, UV 2007/88). Beschwerde; Unfall; Arbeit; Beschwerdeführerin; Recht; Behandlung; Arbeitsunfähigkeit; Beschwerdegegnerin; Rechtsvertreter; Recht; Medizinisch; Arbeitgeber; Urteil; Arbeitgeberin; Beschwerden; Abklärung; Leistung; Abklärungen; Beweis; Erheblich; Wahrscheinlichkeit; Zusammenhang; Schmerzsyndrom; Entscheid; Erwähnte; Medizinische; HWS-Distorsion; Hinweis
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 V 393 (8C_392/2017)Art. 46 Abs. 2 UVG; falsche Unfallmeldung. Art. 46 Abs. 2 UVG erlaubt dem Versicherer die Leistungskürzung oder -verweigerung als Sanktionierung absichtlicher Falschmeldungen. Der Versicherer hat diese Möglichkeit unter Beachtung des Willkürverbots sowie der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismässigkeit für jede Leistung gesondert zu prüfen (E. 6.2). Eine strafrechtliche Verurteilung, insbesondere wegen Betrugs, wird für die Anwendung von Art. 46 Abs. 2 UVG nicht zwingend vorausgesetzt (E. 7.3). Im konkreten Fall kann, mit Blick auf das Verhältnismässigkeitsgebot, die Ausrichtung von Taggeldern (E. 8.2), nicht aber die Übernahme der Heilbehandlungskosten verweigert werden (E. 8.3). Dell'; Della; Consid; Assicurato; Ricorrente; Infortuni; Delle; Infortunio; Prestazioni; Cantonale; L'assicurato; Generali; Ricorso; Restituzione; LAINF; Penale; Diritto; Corte; Notifica; Assicurazioni; Assicuratore; Opposizione; Spese; Anche; Salario; Importo; Tribunale; Forma; Indennità; Stato
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz