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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 46 StGB vom 2023

Art. 46 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 46

1 Begeht der Verurteilte während der Probezeit ein Verbrechen oder Vergehen und ist deshalb zu erwarten, dass er weitere Straftaten verüben wird, so widerruft das Gericht die bedingte Strafe oder den bedingten Teil der Strafe. Sind die widerrufene und die neue Strafe gleicher Art, so bildet es in sinngemässer Anwendung von Artikel 49 eine Gesamt­strafe.38

2 Ist nicht zu erwarten, dass der Verurteilte weitere Straftaten begehen wird, so verzichtet das Gericht auf einen Widerruf. Es kann den Verurteilten verwarnen oder die Probezeit um höchstens die Hälfte der im Urteil festgesetzten Dauer verlängern. Für die Dauer der verlängerten Probezeit kann das Gericht Bewährungshilfe anordnen und Weisungen erteilen. Erfolgt die Verlängerung erst nach Ablauf der Probezeit, so be­ginnt sie am Tag der Anordnung.

3 Das zur Beurteilung des neuen Verbrechens oder Vergehens zuständige Gericht entscheidet auch über den Widerruf.

4 Entzieht sich der Verurteilte der Bewährungshilfe oder missachtet er die Weisungen, so ist Artikel 95 Absätze 3–5 anwendbar.

5 Der Widerruf darf nicht mehr angeordnet werden, wenn seit dem Ablauf der Probezeit drei Jahre vergangen sind.

38 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

1. Grundsatz >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 46 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
ZHSB220073Mehrfache, teilweise versuchte Nötigung etc. und WiderrufSchuldig; Gerin; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Staat; Schildert; Polizei; Habe; Aussage; Anklage; Vorwürfe; Prot; Vorfall; Habe; Tätlichkeit; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Berufung; Schilderte; Besuch; Verfahren; Verfahren; Trennung; Pauschal; Tätlichkeiten; Gesagt; Antrag; Aussagen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU2Q4 19 13Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe.Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe
BSSB.2019.45 (AG.2021.562)mehrfaches Vergehen nach Art. 19 Abs. 1 des BetmG und mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetmG sowie mehrfacher rechtswidriger AufenthaltSchuldig; Beschuldigte; Betäubungsmittel; Berufung; Beschuldigten; Anklage; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Urteil; Mehrfache; Drogen; Verfahren; Kokain; Ergehen; Werden; Vergehen; Betäubungsmittelgesetz; Gemäss; Landes; Jedoch; Mehrfachen; Landesverweisung; Stellt; Haschisch; Welche; November; Anklageschrift; Verteidigung; Worden; Gericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 471 (6B_536/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
Busse; Geldstrafe; Recht; Übertretung; Urteil; Beschwerde; Sanktion; Vergehen; Bedingte; Übertretungen; Beschwerdeführer; Milder; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Täter; Vergehens; Spielbanken; Bussen; Bedingten; Beschwerdeführerin; Fällen; Mildere; Vollzugsmodalität; Sanktionen; Bundesgericht; Hinweisen; Vorinstanz; Gesetzlich; Geldstrafen
147 IV 329 (1B_370/2020)
Regeste
Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 334 Abs. 1 StPO ; Urteilskompetenz des Einzelgerichts. Die Grenze von zwei Jahren Freiheitsentzug, bis zu der die Urteilskompetenz des Einzelgerichts vorgesehen werden kann, ist streng zu handhaben. Sie darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dem Widerruf einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist insoweit ebenso Rechnung zu tragen wie dem Widerruf einer bedingten Sanktion. Im zu beurteilenden Fall Aufhebung des Urteils des Einzelgerichts, das aufgrund der neu ausgesprochenen Strafe und einer zufolge Aufhebung einer ambulanten Massnahme vollziehbar erklärten Vorstrafe einen Freiheitsentzug von insgesamt 46 Monaten verantwortete (E. 2).
Gericht; Urteil; Freiheit; Richter; Urteils; Einzelrichter; Einzelgericht; Freiheitsstrafe; Kanton; Bedingte; Einzelgerichts; Urteilskompetenz; Beschwerde; Bedingten; Amtsgericht; Beurteilung; Beschwerdeführer; Solothurn; Staatsanwalt; Einzelrichters; Richter; Ambulante; Behandlung; GO/SO; Widerruf; Vollzug; Staatsanwaltschaft; Grenze

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-6524/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Vorinstanz; SEM-Akte; Vollzug; Herkunft; Verfügung; Schweiz; Beschwerdeführers; Identität; Sachverhalt; Gericht; Staat; Heimat; Libyen; Anhörung; Algerien; Person; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Eltern; Sinne; Recht; Entscheid; Erheblich; Beziehungsweise; Sucht; Partei; Flüchtling
D-6443/2014Vollzug der WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Kabul; Verfügung; Zumutbar; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Vollzug; Sicherheit; Wegweisungsvollzug; Vollzug; Afghanistan; Verfahren; Geldstrafe; Zumutbarkeit; Deführers; Angefochtene; Beschwerdeführers; Gefährdung; Person; Gefährde; Schwerwiegende; Ausländer; Situation; Tagessätzen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2021.17FINMA; Zahlung; Schuldig; Beschuldigte; Zahlungsmittel; Token; Recht; Recht; Bundes; Beschuldigten; öffnen; Filter; Hinzufügen; Ausgabe; Verwaltung; Urteil; Aufsicht; Geschäfts; Gesellschaft; Gericht; FINMAG; Bewilligung; Zeitpunkt; Tokens; Verwaltungsrat; Täter; Aufsichtsmitteilung
SK.2021.27 Urteil; Bundes; Kammer; Bundesstrafgericht; Gericht; Berufung; Bundesstrafgerichts; Probezeit; Schriftlich; Beschwerde; Partei; Begründet; Urteils; Stück; Verfahren; Mehrfache; StBOG; Verurteilte; Konkurs; Asservat; Einzelrichter; Eidgenossenschaft; Bedingte; Mündlich; Parteien; Wird; StPO;

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schneider, GarréBasler Kommentar, Strafrecht2019
Stefan Trechsel, Mark PiethPraxiskommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch2018
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