E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Foreign Nationals and Integration Act (FNIA)

Art. 46FNIA from 2020

Art. 46 Foreign Nationals and Integration Act (FNIA) drucken

Art. 46 Employment of spouses and children

The spouse and children of a Swiss national or of a person with a permanent residence permit or a residence permit (Art. 42-44) may work on a salaried or self-employed basis anywhere in Switzerland.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz