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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 459 ZGB vom 2023

Art. 459 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 459

1 Hinterlässt der Erblasser weder Nachkommen noch Erben des el­ter­lichen Stammes, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Gross­eltern.

2 Überleben die Grosseltern der väterlichen und die der mütterlichen Seite den Erblasser, so erben sie auf jeder Seite zu gleichen Teilen.

3 An die Stelle eines vorverstorbenen Grossvaters oder einer vorver­storbenen Grossmutter treten ihre Nachkommen, und zwar in allen Graden nach Stämmen.

4 Ist der Grossvater oder die Grossmutter auf der väterlichen oder der mütterlichen Seite vorverstorben, und fehlt es auch an Nachkommen des Vorverstorbenen, so fällt die ganze Hälfte an die vorhandenen Erben der gleichen Seite.

5 Fehlt es an Erben der väterlichen oder der mütterlichen Seite, so fällt die ganze Erbschaft an die Erben der andern Seite.

IV. Umfang der Erbberechtigung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 459 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF180005Einsprache (Kostenfolge)Beschwerde; Rerinnen; Beschwerdeführerinnen; Vorinstanz; Erben; Verwandtschaft; Elterlichen; Einsprache; Obergericht; Urteil; Gesetzliche; Erblasser; Entscheid; Recht; Beschwerden; Verfahren; Erblassers; Eingaben; Kanton; Gericht; Auferlegt; Grosselterliche; Zivilkammer; Kantons; Testament; Bundesgericht; Erbfolge; Erlass; Gesetzlichen; Entscheidgebühr
ZHLF170012Ablauf der im Erbenaufruf angesetzten JahresfristErben; Berufung; Vorinstanz; Erblasser; Erbschaft; Gesetzliche; Erblasserin; Schwedische; Berufungskläger; Nachkommen; Recht; Entscheid; Nachlass; Verfahren; Staat; Gesetzlichen; Uster; Erbenruf; Stamm; Schwedischen; Gericht; Verstorben; Verfügung; Kanton; Vorverstorben; Nachkommen:; Wohnsitz; Zuständigkeit
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