1 Der Prokurist gilt gutgläubigen Dritten gegenüber als ermächtigt, den Geschäftsherrn durch Wechsel-Zeichnungen zu verpflichten und in dessen Namen alle Arten von Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Zweck des Gewerbes oder Geschäftes des Geschäftsherrn mit sich bringen kann.
2 Zur Veräusserung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist nur ermächtigt, wenn ihm diese Befugnis ausdrücklich erteilt worden ist.
III. Beschränkbarkeit>Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB150136 | Misswirtschaft | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Promissory; Recht; Zeichnung; Unterzeichnung; Berufung; Geschäft; Urteil; Zeitpunkt; Recht; Geldstrafe; Freiheit; Geschäfts; Freiheitsstrafe; Amtlich; Kredit; Amtliche; Konkurs; Misswirtschaft; Beweis; Verfügt |
ZH | HG100031 | Forderung und Aberkennung | Arbeit; Beklagten; Person; Personal; Personalverleih; Vertrag; Verleih; Stunden; Partei; Abrechnung; Parteien; Ausmass; Abgeschlossen; Bestritten; Einsatz; Mitarbeiter; Trieb; Personalverleihverträge; Werkvertrag; Verleihverträge; Recht; Geschäft; Geleistet; Unbestritten; Zeigt; Geleistete; Vollmacht; Gezeigt; Arbeitnehmer |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
128 III 129 | Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Vizedirektor. Qualifikation der Rechtsbeziehungen zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Vizedirektor, welcher der Geschäftsleitung angehört. Zuständigkeit zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses (E. 1). Heilung des Mangels einer zunächst bloss von einem kollektivzeichnungsberechtigten Vorgesetzten ausgesprochenen Kündigung (E. 2). | Arbeit; Kündigung; Verwaltungsrat; Organ; Recht; Arbeitsverhältnis; Abberufung; Geschäftsleitung; Person; Arbeitsvertrag; Mitglied; Arbeitnehmer; Zuständigkeit; Vertrag; Arbeitsverhältnisses; Urteil; Arbeitsvertrags; STAEHELIN; Organe; Klägers; Mangel; Rechtsverhältnis; Direktor; Verhältnis; Juristische; Vorgesetzte; Vizedirektor; Zuständig |
84 II 168 | Prokura. Die Vollmacht des Prokuristen erstreckt sich auf alle Geschäfte, die durch den Geschäftszweck nicht geradezu als ausgeschlossen erscheinen. | Geschäft; Geschäfte; Beklagten; Frank; Prokurist; Geschäftszweck; Chiasso; Engeler; Chemodrog; Regli; Italsuisse; Prokuristen; Speditionsfirma; Verkäufe; Kuba-Zucker; Geschäftes; Italienische; Vorliegenden; Berufung; Objektiv; Firma; Zusammenhang; Italien; Klage; Käufe; Recht; Urteil |