1 Wer von dem Inhaber eines Handels-, Fabrikations- oder eines anderen nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes ausdrücklich oder stillschweigend ermächtigt ist, für ihn das Gewerbe zu betreiben und «per procura» die Firma zu zeichnen, ist Prokurist.
2 Der Geschäftsherr hat die Erteilung der Prokura zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wird jedoch schon vor der Eintragung durch die Handlungen des Prokuristen verpflichtet.
3 Zur Betreibung anderer Gewerbe oder Geschäfte kann ein Prokurist nur durch Eintragung in das Handelsregister bestellt werden.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG160089 | Forderung | Klagte; Mäkler; Klagten; Beklagten; Mäklervertrag; E-Mail; Recht; Klägers; Offerte; Vertrag; Lervertrages; Person; Mäklervertrages; Middle; Annahme; Abschluss; Vertretung; Behauptet; Verkäufer; Transaktion; Mails; Vertrags; Gesellschaft; Libanon; Handelsregister; Libanesische; Revisor; Genügend |
SZ | BEK 2017 114 | Arrest | Gesuch; Beschwerde; Gesuchsteller; Forderung; Arrest; Glaubhaft; Abtretung; Prokura; Zession; Kantonsgericht; Recht; Usbekistan; Vi-KB; Republik; Vollmacht; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Einzelrichter; March; Bezirksgericht; Verfügung; Bestätigung; Verfahren; Behauptet; Einzelzeichnungsberechtigung; Handlungsvollmacht; Gewerbe; Gericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
96 II 439 | Aktiengesellschaft. Vertretungsmacht. Art. 458 ff. und 718 OR. 1. Die Ermächtigung kann stillschweigend erteilt werden (Erw. 2). 2. Wenn die Organe der AG bloss dulden, dass eine Person im Namen der Gesellschaft handelt, so wird die AG durch die Handlungen dieser Person verpflichtet, wenn Dritte beim Vertragsschluss in guten Treuen auf eine Ermächtigung schliessen durften; haben dagegen die Organe eine Ermächtigung erteilen wollen, so stellt sich die Frage des guten Glaubens Dritter beim Vertragsschluss nicht (Erw. 2). 3. Die Handlungen des Stellvertreters verpflichten die AG nicht, wenn er auf eigene Rechnung gehandelt oder über den Gesellschaftszweck hinausgehende Geschäfte abgeschlossen hat (Erw. 3). - Unterschied zwischen Tat- und Rechtsfrage hinsichtlich des ersten Punktes (Erw. 3 a). - Der Zweck der AG kann Dritten entgegengehalten werden, gleichgültig, ob sie Ausländer und im Ausland wohnhaft sind (Erw. 3 b). | Parsel; Mozes; Verreyken; Avait; Comme; Société; Qu'il; était; Diamants; Conclu; Toute; Commerce; Janvier; D'une; Entre; Chapuis; Lettre; écrit; Première; Traite; Décembre; Tribunal; Même; Pouvoir; C'est; Droit; Effet; Représentant; Pouvoirs |
94 II 117 | Handlungsvollmacht und Prokura. Erteilt der Geschäftsinhaber einem Handlungsbevollmächtigten stillschweigend Prokura (Art. 458 Abs. 1 OR), so kann er sich nicht auf die Schutzbestimmung des Art. 462 Abs. 2 OR berufen. | Prokura; Stillschweigend; Geschäftsinhaber; Erteilt; Schutz; Gewerbe; Stillschweigende; Erteilung; Recht; Vertreter; Gewerbes; Interesse; Erteilte; Wechselmässig; Handlungsbevollmächtigte; Wechselverbindlichkeiten; Geschäftsherrn; Betrieb; Ermächtigung; Darlehen; Geschäfte; Kaufmännischen; Geschäftsinhabers; Schutzbestimmung; Urteil; Vertrauenstheorie; Umstände; Handlungsvollmacht; Obergericht; Bieten |