E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 455 ZGB vom 2020

Art. 455 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 455 B. Verjährung

B. Verjährung

1 Der Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung verjährt nach den Bestimmungen des Obligationenrechts1 über die unerlaubten Handlungen.2

2 Hat die Person, die den Schaden verursacht hat, durch ihr Verhalten eine strafbare Handlung begangen, so verjährt der Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung frühestens mit Eintritt der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung. Tritt diese infolge eines erstinstanzlichen Strafurteils nicht mehr ein, so verjährt der Anspruch frühestens mit Ablauf von drei Jahren seit Eröffnung des Urteils.3

3 Beruht die Verletzung auf der Anordnung oder Durchführung einer Dauermassnahme, so beginnt die Verjährung des Anspruchs gegenüber dem Kanton nicht vor dem Wegfall der Dauermassnahme oder ihrer Weiterführung durch einen anderen Kanton.


1 SR 220
2 Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des BG vom 15. Juni 2018 (Revision des Verjährungsrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2018 5343; BBl 2014 235).
3 Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des BG vom 15. Juni 2018 (Revision des Verjährungsrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2018 5343; BBl 2014 235).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 455 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEKES 2018 647Vorsorgliche Regelung des persönlichen Verkehrs (Besuche) gemäss Art. 273 Abs. 1 i.V.m. Art. 314 Abs. 1 i.V.m. Art. 455 Abs. 1 ZGBBeschwerde; Rechts; Beschwerdeführer; Kindes; Entscheid; Vorinstanz; Verfahren; Persönliche; Unentgeltliche; Entschädigung; September; Persönlichen; Partei; Verkehr; Zwischen; Kindesund; Erwachsenenschutz; Gesuch; Amtlich; Verfahrens; Amtliche; Rechtspflege; Beschwerdeführers; Regelung; Anwalt; Honorar; Beschwerdeverfahren

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2018.388Schlussbericht und SchlussrechnungBeschwerde; Beiständin; Recht; Verwaltung; Verwaltungsgericht; Rechnung; Beschwerdeführerin; Entscheid; Entschädigung; Unentgeltliche; Person; Forderung; Genehmigung; Bericht; Schlussbericht; Schlussrechnung; Solothurn; Beistand; Gericht; Aufgabe; Bundesgericht; Gesuch; Unentgeltlichen; Verfahren; Recht; Rechtspflege; Betrag; Verfahren; Erwachsenenschutzbehörde
SOVWBES.2016.174Entlassung der Mandatsperson / Aufforderung SchlussberichtSchlussbericht; Beschwerde; Mandat; Recht; Mandats; Mandatsperson; Genehmigung; Beschwerdeführer; Beistands; Bericht; Schlussberichts; Entscheid; Beistandschaft; Schlussrechnung; Beiständin; Rechtsanwalt; Verfahren; Subjektiv; Subjektive; Dorneck; Beweiskraft; Verwaltungsgericht; Dorneck-Thierstein; Enthalte; Berichte; Person; Beschwerdegegnerin; Entlastung; Erteilt; Einholung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
85 II 464Verantwortlichkeitsklage gegen vormundschaftliche Organe (hier: gegen den Verwaltungsbeirat); Verjährung (Art. 454 f. ZGB). Begriff der "Zustellung der Schlussrechnung", von der an nach Art. 454 Abs. 1 ZGB die Verjährung läuft. Die Schlussrechnung ist gegebenenfalls dem neuen Beirat und dem urteilsfähigen Verbeirateten zuzustellen. Form des nach Art. 453 Abs. 2 ZGB erforderlichen Hinweises auf die Bestimmungen über die Geltendmachung der Verantwortlichkeit und der in Art. 453 Abs. 3 ZGB vorgeschriebenen Mitteilung über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Schlussrechnung. Schlussrechnung; Beirat; Beklagten; Verantwortlichkeit; Vormundschaftsbehörde; Zustellung; Verjährung; Läge; Bestimmungen; Klägers; Genehmigung; Beirats; Rechnung; Vertreter; Verbeiratete; Behörde; Geltendmachung; Vermögens; Verantwortlichkeitsklage; Verwaltungsbeirat; Vormundschaftliche; Akten; Genehmigt; Mitteilung; Nichtgenehmigung; Schrieb; Beiratschaft; Beirates
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz