1 Bestreitet der Empfänger die auf dem Frachtgut haftende Forderung, so kann er die Ablieferung nur verlangen, wenn er den streitigen Betrag amtlich hinterlegt.
2 Dieser Betrag tritt in Bezug auf das Retentionsrecht des Frachtführers an die Stelle des Frachtgutes.
5. Verwirkung der Haftungsansprüche>Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | ZF-08-32 | Forderung | Steuer; Auftrag; Einfuhr; Berufung; Export; Recht; Fuhrumsatzsteuer; Recht; Gericht; Einfuhrumsatzsteuer; Erteilt; Läge; Firma; Klagte; Transport; Vorinstanz; Steuer; Deutschland; Rechnung; Rücktransport; Frachtgut; Frachtführer; Klagten; Hinweis; Partei; Beklagten; Habe |