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Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 450 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 450 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230010Fürsorgerische UnterbringungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Unterbringung; Fürsorgerische; Entscheid; Fürsorgerischen; Psychische; Vorinstanz; Verfahren; Störung; Person; Obergericht; Klinik; Verbindung; Urteil; Entlassung; Bezirksgericht; Geeignete; Gericht; Kanton; Betreuung; Vorinstanzlichen; Massnahme; Freiwillig; Kantons; Zweitinstanzliche; Stadt; Bundesgericht; Rechtsmittel; Reichte
ZHPQ230011BeistandschaftBeschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Stanz; Entscheid; Angelegenheiten; Vorinstanz; Beistand; KESB-act; Schwächezustand; Vertretung; Vermögens; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Horgen; Urteil; Angefochtene; Bezirk; Beistandschaft; Verfahren; Administrative; Gericht; Sozialamt; Unvermögen; Administrativen; Schizophrenie; Diesbezüglich; Person; Beistandsperson
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB140014AufsichtsbeschwerdeBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Recht; Verfahrens; Beschwerdegegner; Protokoll; Rechtlich; Aufsichtsbeschwerde; Gericht; Entscheid; Rechtsmittel; Beschwerdeführers; Rechtliche; Aufsichtsrechtlich; Aufsichtsbehörde; Bezirksgericht; Horgen; Zustellen; Verfahren; Aufsichtsrechtliche; Pflicht; Rüge; Obergericht; Hauser/Schweri/Lieber; Verfügung; Einzelgericht
SOVWBES.2020.154Beistandschaft für DrittpersonBeschwerde; Entscheid; Verwaltungsgericht; Person; Beiständin; Beistandschaft; Interesse; Erhoben; Personen; Aufgabe; Neffen; Erheben; Frist; Entscheids; Schweizerischen; Rechtlich; Verfahren; Personen; Vertretung; Urteil; Geschützte; Beschwerdeerhebung; Wonach; Konten; Rechnungen; Aufgaben; E-Mail; Schwester; Aufenthalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 1 (5A_640/2021)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5).
Beschwerde; Person; Unterbringung; Fürsorgerisch; Gutachten; Fürsorgerische; Gerichtliche; ärztlich; Verfahren; Beschwerdeinstanz; Obergericht; Sachverständige; Recht; Urteil; Praxis; Störung; Psychische; Gerichtlichen; Ordnete; Entscheid; ärztliche; Mitglied; Gericht; Angeordnete; Beurteilung; Sachverständigen; Sachverständige; Psychischen; Unabhängig; Störungen
146 III 377 (5A_175/2020)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal das Gericht am Ort, wo die Unterbringung angeordnet wurde, zuständig (E. 3-6).
Fürsorgerische; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Zuständig; Zuständigkeit; Fürsorgerischen; Kanton; Beschwerde; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Angeordnet; Kindes; Wohnsitz; Recht; ärztlich; Schwyz; Entscheid; Anordnung; Verwaltungsgericht; Ordnete; Zuständig; Kantons; Angeordnete; Behörde; Verfahren; Beurteilung; Kantonale; Gericht; Interkantonal

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Botschaft Kommentar, Zürich 7085
Botschaft Kommentar, Zü- rich7085
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