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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 45SCC from 2022

Art. 45 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 45

1 Each canton shall appoint a supervisory authority.

2 In particular, the supervisory authority shall perform the following tasks:

1.
it supervises the register offices;
2.
it supports and advises the register offices;
3.
it assists in maintaining the civil register and in carrying out the preparatory procedure for weddings;
4.
it issues directives on recognition and recording of matters relating to civil status that occur abroad and of foreign judicial and administrative decisions concerning civil status;
5.
it provides for the basic and continuing education and training of persons working in the civil register service.

3 The Confederation is responsible for oversight. It may have recourse to cantonal appeal procedures against the decisions of the registrars and the supervisory authorities.71

71 Amended by No I of the FA of 5 Oct. 2001 (Electronic civil register), in force since 1 July 2004 (AS 2004 2911; BBl 2001 1639).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 45 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF170007Feststellung der IdentitätBerufung; Berufungskläger; Person; Klage; Recht; Zivilstand; Personen; Personenstand; Feststellung; Eintrag; Eintragung; Verfahren; Vorinstanz; Verfügung; Gericht; Identität; Zivilstandsregister; Pfäffikon; Unentgeltliche; Bezirksgericht; Streitig; Bereinigung; Winterthur; Personenstandsregister; Zuständig; Zivilstandsamt; Schweiz; Berichtigung; Entscheid
ZHLF150010Berichtigung des Zivilstandsregisters Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes summarisches Verfahren des Bezirksgerichtes Pfäffikon vom 1. Dezember 2014 (EP140002)Person; Personalien; Recht; Verfahren; Berufung; Zivilstandsregister; Eintrag; Feststellung; Berichtigung; Gesuch; Entscheid; Eintragung; Berufungskläger; Bereinigung; Bundesgericht; Klage; Vorinstanz; Urteil; Gesuchsteller; Bezirksgericht; Geburt; Gericht; Irakische; Statusklage; Pfäffikon; Zivilstandsregisters; Register; Sohnes; Summarischen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 377 (5A_175/2020)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal das Gericht am Ort, wo die Unterbringung angeordnet wurde, zuständig (E. 3-6).
Fürsorgerische; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Zuständig; Zuständigkeit; Fürsorgerischen; Kanton; Beschwerde; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Angeordnet; Kindes; Wohnsitz; Recht; ärztlich; Schwyz; Entscheid; Anordnung; Verwaltungsgericht; Ordnete; Zuständig; Kantons; Angeordnete; Behörde; Verfahren; Beurteilung; Kantonale; Gericht; Interkantonal
143 III 473 (5A_88/2017)Art. 316 Abs. 1 ZGB; Pflegekinderbewilligung; Beschwerdelegitimation; kantonales Recht. Erklärt ein Kanton eine andere Behörde als die Kindesschutzbehörde zur Erteilung von Pflegekinderbewilligungen für zuständig, regelt er auch umfassend das Verfahren. Dass danach die Mutter von Kindern, die in einer Pflegefamilie untergebracht werden, zur Beschwerde gegen die Erteilung der Pflegekinderbewilligung nicht legitimiert ist, verletzt kein Bundesrecht (E. 2). Beschwerde; Pflegekind; Pflegekinder; Recht; Kinder; Kindes; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Pflegekinderbewilligung; Verwaltungs; Entscheid; Kindesschutz; Verfahren; Urteil; Bewilligung; Interesse; Verwaltungsgericht; Kanton; Mutter; Verfügung; Schutzwürdig; Kindesschutzbehörde; Zuständig; Rechtlich; Unterbringung; Rechtsschutz; Schutzwürdiges; Legitimiert; Bewilligungs; Bundesrecht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2838/2019Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Brasilianische; Erben; Erstattung; Erbschaft; Erblasser; Verfügung; Schweizer; Leistung; Rückforderung; Rückerstattung; Brasilianischen; Einsprache; Urteil; Frist; Brasilien; Schuld; Einspracheentscheid; Altersrente; Erblassers; Hinweis; Behörde; Witwe; Ausland; Verstorben
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