1 Jeder Kanton bestellt die Aufsichtsbehörde.
2 Diese Behörde erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
3 Der Bund übt die Oberaufsicht aus. Er kann gegen Verfügungen der Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten sowie der Aufsichtsbehörden die kantonalen Rechtsmittel einlegen.71
71 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 5. Okt. 2001 (Elektronische Führung der Personenstandsregister), in Kraft seit 1. Juli 2004 (AS 2004 2911; BBl 2001 1639).
Ia. Zentrales Personen-Informationssystem >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF170007 | Feststellung der Identität | Berufung; Berufungskläger; Person; Klage; Recht; Zivilstand; Personen; Personenstand; Feststellung; Eintrag; Eintragung; Verfahren; Vorinstanz; Verfügung; Gericht; Identität; Zivilstandsregister; Pfäffikon; Unentgeltliche; Bezirksgericht; Streitig; Bereinigung; Winterthur; Personenstandsregister; Zuständig; Zivilstandsamt; Schweiz; Berichtigung; Entscheid |
ZH | LF150010 | Berichtigung des Zivilstandsregisters Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes summarisches Verfahren des Bezirksgerichtes Pfäffikon vom 1. Dezember 2014 (EP140002) | Person; Personalien; Recht; Verfahren; Berufung; Zivilstandsregister; Eintrag; Feststellung; Berichtigung; Gesuch; Entscheid; Eintragung; Berufungskläger; Bereinigung; Bundesgericht; Klage; Vorinstanz; Urteil; Gesuchsteller; Bezirksgericht; Geburt; Gericht; Irakische; Statusklage; Pfäffikon; Zivilstandsregisters; Register; Sohnes; Summarischen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 377 (5A_175/2020) | Regeste Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal das Gericht am Ort, wo die Unterbringung angeordnet wurde, zuständig (E. 3-6). | Fürsorgerische; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Zuständig; Zuständigkeit; Fürsorgerischen; Kanton; Beschwerde; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Angeordnet; Kindes; Wohnsitz; Recht; ärztlich; Schwyz; Entscheid; Anordnung; Verwaltungsgericht; Ordnete; Zuständig; Kantons; Angeordnete; Aufl; Behörde; Verfahren; Beurteilung; Kantonale; Gericht; Interkantonal |
143 III 473 (5A_88/2017) | Art. 316 Abs. 1 ZGB; Pflegekinderbewilligung; Beschwerdelegitimation; kantonales Recht. Erklärt ein Kanton eine andere Behörde als die Kindesschutzbehörde zur Erteilung von Pflegekinderbewilligungen für zuständig, regelt er auch umfassend das Verfahren. Dass danach die Mutter von Kindern, die in einer Pflegefamilie untergebracht werden, zur Beschwerde gegen die Erteilung der Pflegekinderbewilligung nicht legitimiert ist, verletzt kein Bundesrecht (E. 2). | Beschwerde; Pflegekind; Pflegekinder; Recht; Kinder; Kindes; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Pflegekinderbewilligung; Verwaltungs; Entscheid; Kindesschutz; Verfahren; Urteil; Bewilligung; Interesse; Verwaltungsgericht; Kanton; Mutter; Verfügung; Schutzwürdig; Kindesschutzbehörde; Zuständig; Rechtlich; Unterbringung; Rechtsschutz; Schutzwürdiges; Legitimiert; Bewilligungs; Bundesrecht |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2838/2019 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Brasilianische; Erben; Erstattung; Erbschaft; Erblasser; Verfügung; Schweizer; Leistung; Rückforderung; Rückerstattung; Brasilianischen; Einsprache; Urteil; Frist; Brasilien; Schuld; Einspracheentscheid; Altersrente; Erblassers; Hinweis; Behörde; Witwe; Ausland; Verstorben |