Codice penale svizzero (CPS)
Art. 45 CPS dal 2023
Art. 45
Se il condannato supera con successo il periodo di prova, la pena sospesa non è più eseguita.
Insuccesso del periodo di prova >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Art. 45 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220483 | Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes) | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Urteil; Bundesgericht; Verfahren; Ehefrau; Notstand; Geschwindigkeit; Gericht; Freiheitsstrafe; Verfahren; Staatsanwalt; Winterthur; Staatsanwaltschaft; Bundesgerichts; Verteidigung; Vorinstanz; Täter; Amtlich; Aufgr; Verletzung; Amtliche; Spital; Busse; überschreitung; Sinne |
ZH | SB220002 | Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. | Schuldig; Beschuldigte; Kokain; Beschuldigten; Vorinstanz; Gramm; BetmG; Schweiz; Menge; Urteil; Verteidigung; Landes; Richts; Sinne; Dispositiv; Betäubungsmittel; Freiheitsstrafe; Aufbewahrt; Landesverweisung; Busse; Droge; Berufung; Recht; Prot; Schwere; Aufbewahrte; Amtlich; Aufbewahrung; Kokaingemisch |
Dieser Artikel erzielt 395 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
128 I 225 | Art. 29 Abs. 3 BV; Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Massnahmevollzug. Ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung besteht nur für ein konkretes Verfahren (z.B. Prüfung einer (probeweisen) Entlassung, von Vollzugslockerungen oder einzelnen Anordnungen), nicht jedoch für die gesamte Dauer des Vollzugs betreffend Ausgestaltung der Massnahme (Vollzugsplanung) sowie deren regelmässige Überprüfung (E. 2.4). Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung für ein Verfahren um Urlaubsgewährung im konkreten Fall bejaht (E. 2.5). | Vollzug; Recht; Vollzugs; Unentgeltliche; Anspruch; Verfahren; Massnahme; Vollzugsplan; Rechtsverbeiständung; Urlaubs; Beschwerde; Überprüfung; Verwahrte; Recht; Beschwerdeführer; Vollzugslockerung; Vollzugslockerungen; Freiheit; Vollzugsplanung; Verwahrung; Urlaubsgewährung; Verwahrten; Person; Justiz; Kanton; Begleitete; Entscheid; Verbeiständung; Entlassung; Gesuch |
128 IV 241 | Art. 43 StGB; Vollstreckung aufgeschobener Strafen. Psychiatrische Begutachtung bei der Anordnung, Abänderung oder Aufhebung von Massnahmen gemäss Art. 43 StGB. Zusammenfassung der Rechtsprechung. Anforderungen an die Aktualität eines Gutachtens. | Massnahme; Gutachten; Therapie; Entscheid; Massnahmen; Vorinstanz; Vollzug; Vollzug; Beschwerdeführer; Ambulante; Behandlung; Begutachtung; Anordnung; Fragen; Schob; Fälle; Abänderung; Vollzugs; Fachkommissionen; Geäussert; Verlauf; Verändert; Therapeuten; Entwicklung; Gericht; Ergänzungsgutachten; Abklärung; Prüfen; Aufgeschobene |