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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 45SCC from 2023

Art. 45 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 45

If the offender is of good conduct until the expiry of the probationary period, the postponed sentence is not executed.

Breach of probation >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 45 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220483Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Urteil; Bundesgericht; Verfahren; Ehefrau; Notstand; Geschwindigkeit; Gericht; Freiheitsstrafe; Verfahren; Staatsanwalt; Winterthur; Staatsanwaltschaft; Bundesgerichts; Verteidigung; Vorinstanz; Täter; Amtlich; Aufgr; Verletzung; Amtliche; Spital; Busse; überschreitung; Sinne
ZHSB220002Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Kokain; Beschuldigten; Vorinstanz; Gramm; BetmG; Schweiz; Menge; Urteil; Verteidigung; Landes; Richts; Sinne; Dispositiv; Betäubungsmittel; Freiheitsstrafe; Aufbewahrt; Landesverweisung; Busse; Droge; Berufung; Recht; Prot; Schwere; Aufbewahrte; Amtlich; Aufbewahrung; Kokaingemisch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 I 225Art. 29 Abs. 3 BV; Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Massnahmevollzug. Ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung besteht nur für ein konkretes Verfahren (z.B. Prüfung einer (probeweisen) Entlassung, von Vollzugslockerungen oder einzelnen Anordnungen), nicht jedoch für die gesamte Dauer des Vollzugs betreffend Ausgestaltung der Massnahme (Vollzugsplanung) sowie deren regelmässige Überprüfung (E. 2.4). Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung für ein Verfahren um Urlaubsgewährung im konkreten Fall bejaht (E. 2.5). Vollzug; Recht; Vollzugs; Unentgeltliche; Anspruch; Verfahren; Massnahme; Vollzugsplan; Rechtsverbeiständung; Urlaubs; Beschwerde; Überprüfung; Verwahrte; Recht; Beschwerdeführer; Vollzugslockerung; Vollzugslockerungen; Freiheit; Vollzugsplanung; Verwahrung; Urlaubsgewährung; Verwahrten; Person; Justiz; Kanton; Begleitete; Entscheid; Verbeiständung; Entlassung; Gesuch
128 IV 241Art. 43 StGB; Vollstreckung aufgeschobener Strafen. Psychiatrische Begutachtung bei der Anordnung, Abänderung oder Aufhebung von Massnahmen gemäss Art. 43 StGB. Zusammenfassung der Rechtsprechung. Anforderungen an die Aktualität eines Gutachtens. Massnahme; Gutachten; Therapie; Entscheid; Massnahmen; Vorinstanz; Vollzug; Vollzug; Beschwerdeführer; Ambulante; Behandlung; Begutachtung; Anordnung; Fragen; Schob; Fälle; Abänderung; Vollzugs; Fachkommissionen; Geäussert; Verlauf; Verändert; Therapeuten; Entwicklung; Gericht; Ergänzungsgutachten; Abklärung; Prüfen; Aufgeschobene
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