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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 449 ZGB vom 2023

Art. 449 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 449

1 Ist eine psychiatrische Begutachtung unerlässlich und kann diese nicht ambulant durchgeführt werden, so weist die Erwachsenenschutzbehörde die betroffene Person zur Begutachtung in eine geeignete Einrichtung ein.

2 Die Bestimmungen über das Verfahren bei fürsorgerischer Unterbringung sind sinngemäss anwendbar.

H. Anordnung einer Vertretung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 449 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220037Erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen (Ergänzung Gutachten)Beschwerde; Verfahren; Gutachten; Verfahrensbeteiligte; Beschwerdeführer; KESB-act; Gutachter; Verfahrensbeteiligten; Gutachtens; Begutachtung; Entscheid; Ergänzung; BR-act; Akten; Vorinstanz; Person; Bezirk; Stationäre; Mängel; Horgen; Abklärung; Beschluss; Recht; Ausstand; Beschwerdeführern; Setze; Habe; Ergänzungsfrage; Ergänzungsfragen
ZHPQ180080Vorsorgeauftrag/BegutachtungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Bezirk; Bezirksrat; Verfahren; Aktien; Begutachtung; Ziffer; Gutachter; Interesse; Verfahrens; Beschluss; Vorsorgeauftrag; Genden; Entscheid; Person; Vernehmlassung; Verfahrensbeteiligte; Interessen; Dispositiv; Horgen; Urteil; Vorliegenden; Umstritten; Foundation; Eigentum; Gehör; Fall
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2015.1 (AG.2015.570)Tarifierung der Honorarnoten in den Verfahren VD.2014.137 und VD.2014.144Verfahren; Verfahrens; Honorar; Verfahrensbeistand; Beschwerde; Gesuch; Gesuchsteller; Person; Beistand; Vertretung; Entschädigung; Gericht; Entscheid; Beistands; Partei; Aufwand; Verwaltung; Stunden; Auslagen; Kindes; Parteien; Tarif; Vertreten; Honorars; Zugesprochen; Verwaltungsgericht; Beistandschaft; Höhe; Tarifierung; Erscheint
AGAGVE 2019 44 Art. 449 ZGB Begutachtung; Schen; Störung; Kommentar; Heitsursache; Psychische; Fragen; Sundheitliche; Einweisung; Krankheitsursache; Beschwerdeführer; Psychischen; DANIEL; Unterbringung; Behandeln; [Hrsg]; Verwaltungsgericht; MARTI; Diagnostische; Psychiatrische; Durchgeführt; ROSCH; Abteilung; Auflage; ANDREA; Erforschung; Hospitalisation; Beschwerdeführers; Einschätzung; Frage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 1 (5A_540/2013)Art. 400 Abs. 1, Art. 401 Abs. 1 und 3 und Art. 449a ZGB; Fähigkeiten des Beistandes, die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben notwendig sind; Berücksichtigung von Wünschen und Einwänden der von der Beistandschaft betroffenen Person mit Bezug auf die Person des Beistandes. Begriff der Interessenkollision zwischen den zwei einander folgenden, derselben Person übertragenen Aufgaben eines Vertretungsbeistandes im Verfahren der Errichtung der Beistandschaft und eines Vertretungsbeistandes mit Vermögensverwaltung in Vollziehung der getroffenen Massnahme (E. 4.2). Behördliche Prüfung der Einwände des Interessierten gegen die Ernennung einer bestimmten Person als Beistand (E. 4.3.2). Personne; Curateur; Qu'il; Intérêt; Curatelle; L'intéressé; Curatrice; Mesure; être; Intérêts; Désigné; été; Mandat; Comme; L'autorité; Autre; Consid; Procédure; Conflit; Contre; Protection; Objections; Gestion; D'intérêts; Qualité; L'adulte; Même; Nommé; D'une

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Christoph Auer, Michèle MartiBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2014
Christoph Auer, Michèle MartyBasler Kommentar, Basel2012
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