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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 446 ZGB vom 2020

Art. 446 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 446 D. Verfahrensgrundsätze

D. Verfahrensgrundsätze

1 Die Erwachsenenschutzbehörde erforscht den Sachverhalt von Amtes wegen.

2 Sie zieht die erforderlichen Erkundigungen ein und erhebt die notwendigen Beweise. Sie kann eine geeignete Person oder Stelle mit Abklärungen beauftragen. Nötigenfalls ordnet sie das Gutachten einer sachverständigen Person an.

3 Sie ist nicht an die Anträge der am Verfahren beteiligten Personen gebunden.

4 Sie wendet das Recht von Amtes wegen an.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 446 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230013Unterbringung in der psychiatrischen Klinik und medizinische Massnahmen ohne ZustimmungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Behandlung; Unterbringung; Massnahme; Fürsorgerische; Klinik; Person; Verfahren; Vorinstanz; Störung; Zustimmung; Betreuung; Zustand; Fürsorgerischen; Psychische; Ordnete; Medizinische; Prot; Angeordnete; Massnahmen; Entscheid; Schutz; Vorinstanzliche; Sinne; Vorinstanzlichen; Voraussetzung; Werden; Verfahrens; Verfügung
ZHPQ230018KindesschutzmassnahmenBeschwerde; Beschwerdeführer; Kinder; Entscheid; Betreuung; Eltern; Beschwerdegegnerin; Vater; Mutter; KESB-; KESB-act; Mittwoch; Recht; Vorinstanz; Alternierend; Bezirksrat; Verfahren; Ziffer; Bülach; Übergabe; Antrag; Betreuungszeiten; Obhut; Angefochtene; BR-act; Kindes; Sodann; Nächte; Disp-
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.284KindesschutzmassnahmenKinder; Beschwerde; Kindseltern; Beschwerdeführer; Platzierung; Kindsmutter; Entscheid; Gutachten; Beschwerdeführerin; Beiständin; Kindern; Mutter; Kooperation; Eltern; Recht; Besuch; Vorinstanz; Gutachter; Familie; Vorsorglich; Massnahme; Psychiatrisch; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Ordnete; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Verlauf; Situation
SOVWBES.2019.133Regelung des persönlichen VerkehrsBesuch; Beschwerde; Besuche; Beschwerdeführer; Vater; Begleitet; Recht; Kindsvater; Tochter; Besuchs; Begleitete; Recht; Besuchsrecht; Beiständin; Kontakt; Kindes; Eltern; Kindsmutter; Beziehung; Begleiteten; Entscheid; Kontakte; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Unbegleitet; Persönlichen; Begleitung; Kindswohl; Verkehr
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 1 (5A_640/2021)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5).
Beschwerde; Person; Unterbringung; Fürsorgerisch; Gutachten; Fürsorgerische; Gerichtliche; ärztlich; Verfahren; Beschwerdeinstanz; Obergericht; Sachverständige; Recht; Urteil; Praxis; Störung; Psychische; Gerichtlichen; Ordnete; Entscheid; ärztliche; Mitglied; Gericht; Angeordnete; Beurteilung; Sachverständigen; Sachverständige; Psychischen; Unabhängig; Störungen
142 III 732 (5A_738/2016)Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Thurgau als zuständiges Gericht im Verfahren nach Art. 439 Abs. 1 ZGB. Die KESB des Kantons Thurgau ist ein Gericht im Sinn von Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 und Art. 5 Ziff. 4 EMRK sowie Art. 439 Abs. 1 ZGB (E. 3). Zur personellen Zusammensetzung der KESB als verfügende Behörde und als Instanz gemäss Art. 439 Abs. 1 ZGB (E. 4). Beschwerde; Entscheid; Gericht; Verfahren; Beschwerdeführerin; Behörde; Recht; Kantons; Thurgau; Fürsorgerisch; Klinik; Befangenheit; Obergericht; Beschwerdeverfahren; ZGB/TG; Präsidentin; Regierungsrat; Entlassung; Erwachsenenschutz; Urteil; Amtsdauer; Beschwerdeinstanz; Unabhängigkeit; Partei; Verletzung; Gerichtliche; Person; Kindes; Sachverhalt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Luca Maranta, Christoph Auer, Michèle MartiBasler Kommentar, Erwachsenenschutz2018
LucaMaranta, Christoph Auer, Michèle Marti Kommentar zum Erwachsenenschutz2018
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