1 Die Erwachsenenschutzbehörde erforscht den Sachverhalt von Amtes wegen.
2 Sie zieht die erforderlichen Erkundigungen ein und erhebt die notwendigen Beweise. Sie kann eine geeignete Person oder Stelle mit Abklärungen beauftragen. Nötigenfalls ordnet sie das Gutachten einer sachverständigen Person an.
3 Sie ist nicht an die Anträge der am Verfahren beteiligten Personen gebunden.
4 Sie wendet das Recht von Amtes wegen an.
E. Anhörung >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PA220002 | Fürsorgerische Unterbringung / Zwangsmedikation | Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Behandlung; Klinik; Unterbringung; Medikamente; Person; Massnahme; Entlassung; Fürsorgerische; Zustand; Januar; Gutachter; Betroffene; Krankheit; Vorinstanz; Wieder; Weiter; Vorgesehen; Fürsorgerischen; Könne; Psychotische; Zürich; Medikation; Psychische; Gemäss; Schutz; Anordnung |
ZH | PQ210088 | Prüfung Schlussbericht und Schlussrechnung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beistand; Beistands; Interesse; Bericht; Vorinstanz; Interessen; Verfahren; Entscheid; Beistandschaft; Beschwerdeführers; Könne; Halten; Gestellt; Weiter; Schlussbericht; KESB-act; Richte; Antrag; Bezirksrat; Rechnung; Schaden; Anträge; Liegen; Person; Führung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.284 | Kindesschutzmassnahmen | Kinder; Beschwerde; Kindseltern; Beschwerdeführer; Platzierung; Kindsmutter; Entscheid; Gutachten; Beschwerdeführerin; Beiständin; Kindern; Mutter; Kooperation; Eltern; Recht; Besuch; Vorinstanz; Gutachter; Familie; Vorsorglich; Massnahme; Psychiatrisch; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Ordnete; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Verlauf; Situation |
SO | VWBES.2019.133 | Regelung des persönlichen Verkehrs | Besuch; Beschwerde; Besuche; Beschwerdeführer; Vater; Begleitet; Recht; Kindsvater; Tochter; Besuchs; Begleitete; Recht; Besuchsrecht; Beiständin; Kontakt; Kindes; Eltern; Kindsmutter; Beziehung; Begleiteten; Entscheid; Kontakte; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Unbegleitet; Persönlichen; Begleitung; Kindswohl; Verkehr |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 1 (5A_640/2021) | Regeste Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5). | Beschwerde; Person; Unterbringung; Fürsorgerisch; Gutachten; Fürsorgerische; Gerichtliche; ärztlich; Verfahren; Beschwerdeinstanz; Obergericht; Sachverständige; Recht; Urteil; Praxis; Störung; Psychische; Gerichtlichen; Ordnete; Entscheid; ärztliche; Mitglied; Gericht; Angeordnete; Beurteilung; Sachverständigen; Sachverständige; Psychischen; Unabhängig; Störungen |
142 III 732 (5A_738/2016) | Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Thurgau als zuständiges Gericht im Verfahren nach Art. 439 Abs. 1 ZGB. Die KESB des Kantons Thurgau ist ein Gericht im Sinn von Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 und Art. 5 Ziff. 4 EMRK sowie Art. 439 Abs. 1 ZGB (E. 3). Zur personellen Zusammensetzung der KESB als verfügende Behörde und als Instanz gemäss Art. 439 Abs. 1 ZGB (E. 4). | Beschwerde; Entscheid; Gericht; Verfahren; Beschwerdeführerin; Behörde; Recht; Kantons; Thurgau; Fürsorgerisch; Klinik; Befangenheit; Obergericht; Beschwerdeverfahren; ZGB/TG; Präsidentin; Regierungsrat; Entlassung; Erwachsenenschutz; Urteil; Amtsdauer; Beschwerdeinstanz; Unabhängigkeit; Partei; Verletzung; Gerichtliche; Person; Kindes; Sachverhalt |
Autor | Kommentar | Jahr |
Luca Maranta, Christoph Auer, Michèle Marti | Kommentar, Zivilgesetzbuch I | 2018 |
LucaMaranta, Christoph Auer, Michèle Marti | Kommentar zum Erwachsenenschutz | 2018 |