E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code de procédure pénale (CCP)

Art. 445 CCP de 2023

Art. 445 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 445

Le Conseil fédéral et, dans la mesure où ils sont compétents, les cantons édictent les dispositions nécessaires à l’exécution du présent code.

>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 445 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU2N 17 136Verfolgungszuständigkeit und Konkurrenzverhältnisse bei Kriminalität mit betäubungsmittelhaltigen Heilmitteln (E. 2.3.2 f.). Rechtsmittelbefugnis der Bundesanwaltschaft gegen Endentscheide kantonaler Staatsanwaltschaften: Beurteilt eine kantonale Staatsanwaltschaft Betäubungsmittelkriminalität ausschliesslich nach dem BetmG, besteht nach geltender Rechtslage keine Entscheidmitteilungspflicht an die Swissmedic, demzufolge ist die Bundesanwaltschaft nicht zu einem Rechtsmittel legitimiert (E. 2.4).BetmG; Mitteilung; Heilmittel; Bundes; Beschwerde; Bestimmung; Mitteilungspflicht; Bestimmungen; Recht; Swissmedic; Mitteilungsverordnung; Konkurrenz; Betäubungsmittel; Auslegung; Regel; Betäubungsmittelhaltigen; Beschwerdeführerin; Liegende; Staatsanwaltschaft; Heilmitteln; Verfolgung; Gesetze; Beschuldigte; Konkurrenzregel; Tatbestand; Behörde; Liegenden; Wortlaut; Umgang; Beschuldigten
GRSK2-11-44-Beschwerde; Verfahren; Graubünden; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Entschädigung; Recht; Rischen; Prozess; Verfahren; Beschwerdeführer; Zerischen; Prozessordnung; Renskosten; Staatskasse; Lungsverfügung; Einstellung; Verfügung; Einstellungsverfügung; Einheit; Höhe; Ziffer; Recht; Angefochtene; Tenen; Fahrenskosten

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2012 32AGVE - Archiv 2012 Verwaltungsrechtspflege 221 IX. Verwaltungsrechtspflege 32 Vollstreckung Gegen Vollstreckungsentscheide...Scheid; Scheide; Vollzug; Waltung; Entscheide; Streckung; Waltschaft; Schwerde; Staatsanwaltschaft; Schutz; Behörde; Vollstreckung; Rungsrat; Bestimmungen; Tungsgericht; Massnahmevollzug; Verfügung; Verordnung; Verwaltungsgericht; Regierungsrat; Departement; Verwaltungsrechtspflege; Prozessordnung; Einziehung; Beschwerde; Zuständig; Rechtsschutz; Verfügungen; Vollzugsverordnung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Fin-gerhuth Kommentar zur Schweizerischen Straf- prozessordnung [StPO], Zürich2010
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz