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Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 444 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 444 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ160082Negativer Kompetenzkonflikt nach Art. 444 Abs. 4 ZGBBeschwerde; Beschwerdeführer; Beistand; KESB-act; Bezirksrat; Wallis; Beistands; Beschwerdeführers; Ständig; Beistandschaft; Massnahme; Wohnsitz; Bruder; Behörde; Entscheid; Behörden; Urteil; Verfahren; Zuständig; Kanton; Meinde; Gemeinde; Übertragung; Zuständigkeit; BR-act; Stadt; Mutter; Erbteilung; Klinik
ZHPA150008Zurückbehaltung in einer Psychiatrischen KlinikBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Entlassung; Klinik; Schlössli; Entlassungsgesuch; Psychiatrische; Entscheid; Unterbringung; ärztlich; ärztliche; Verfahren; Psychiatrischen; Eingabe; Bezirksgericht; Gericht; Verfügung; Beurteilung; Abweisung; Behandlung; Akten; Gesuch; Entlassungsgesuchs; Gerichtliche; Erweisen; Antrag; Unterbringungsentscheid; Leitung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.136KompetenzkonfliktKindes; Wohnsitz; Olten-Gösgen; Zuständig; Zuständigkeit; Eltern; Familiengericht; Kindesschutzmassnahme; Obhut; Aufenthaltsort; Kindesschutzmassnahmen; Massnahme; Verwaltungsgericht; Sorge; Pflege; Behörde; Elterliche; Beistandsperson; Vorliegenden; Recht; Geschwister; Unterschiedliche; Bestimmen; Bezug; Verfahren; Persönlichen; Familiensystem; Unterschiedlichen; Pflegeeltern; Antrag
SOVWBES.2016.472Wohnsitz Beschwerde; Wohnsitz; Kinder; Recht; Verfügung; Entscheid; Aufenthalt; Gemeinde; Zuständigkeit; Angefochtenen; Ziffer; Aufenthaltsort; Kindes; Zivilrechtlich; Heim; Interesse; Verfahren; Verwaltungsgericht; Sachliche; Zuständig; Mutter; Eltern; Zivilrechtliche; Verfahrens; Bundesgericht; Olten-Gösgen; Nachfolgend; Begründet; Urteil
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 237 (5A_151/2017)Art. 5 Abs. 2 HEsÜ; Aufrechterhaltung der schweizerischen Zuständigkeit bei Wegzug in einen Nichtvertragsstaat. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen Nichtvertragsstaat gilt für hängige Verfahren der Grundsatz der perpetuatio fori (E. 2.3 und 2.5). HEsÜ; Erwachsene; Erwachsenen; Erwachsenenschutz; Beschwerde; Aufenthalt; Zuständigkeit; Kindes; Vertragsstaat; Gewöhnliche; Gewöhnlichen; HKsÜ; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Perpetuatio; Bericht; Zuständig; Spanien; Haager; Wegzug; Schutz; International; Behörden; Übereinkommen; Nichtvertragsstaat; Erwachsenenschutzverfahren; Stuttgart; Internationale; Hängige
141 III 353Erwachsenenschutz; Entscheid der kantonalen Beschwerdeinstanz; Legitimation zur Beschwerde in Zivilsachen; Art. 76 Abs. 1 lit. a und b BGG. Zur Beschwerdebefugnis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in ihrer Eigenschaft als verfügende Behörde (E. 4 und 5). Beschwerde; Entscheid; Beschwerdeführerin; Partei; Verfahren; Behörde; Interesse; Verfüge; Person; Bundesgericht; Verfügende; Beschwerdeinstanz; Kindes; Urteil; Angefochtenen; Parteistellung; Verwaltungsgericht; Erwachsenenschutzbehörde; Gemeinwesen; Erwägungen; Rubrum; Personen; Gerichtlichen; Interessen; Zivilsachen; Aufgabe; Beschwerdeberechtigung; Wird; Zweistufigen; Entscheide
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