Art. 444 StPO vom 2021
Art. 444
Amtliche Bekanntmachungen
Bund und Kantone bestimmen die Behörden, welche amtliche Bekanntmachungen vorzunehmen haben.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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