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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 444 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 444

La Confederaziun ed ils chantun fixeschan las autoritads che ston far publicaziuns uffizialas.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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