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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 443 ZGB vom 2023

Art. 443 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 443

1 Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über das Berufsgeheimnis.

2 Wer in amtlicher Tätigkeit von einer solchen Person erfährt und der Hilfsbedürftigkeit im Rahmen seiner Tätigkeit nicht Abhilfe schaffen kann, ist meldepflichtig. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über das Berufsgeheimnis.469

3 Die Kantone können weitere Meldepflichten vorsehen.470

469 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Dez. 2017 (Kindesschutz), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 2947; BBl 2015 3431).

470 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 15. Dez. 2017 (Kindesschutz), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 2947; BBl 2015 3431).

B. Prüfung der Zuständigkeit >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 443 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220063NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Anonyme; Staatsanwaltschaft; Anonymen; Nichtanhandnahme; Recht; Verfasst; Einvernahme; Bundesgericht; Vater; Sachverhalt; Verfasser; Anklage; Verfahren; Untersuchung; Bundesgerichts; Person; Beschwerdeverfahren; Verfügung; See/Oberland; Folgend:; Stellung; Brief; Verfügt; Leistete; Werden; Erwachsenenschutzbehörde; Haben
ZHRY220006Beistandschaft nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB / RevisionEntscheid; Beschwerde; Revision; Verfahren; Urteil; Kammer; Gericht; Partei; Beistandschaft; PQ-act; BR-act; Eingabe; Bundesgericht; Beweismittel; Tatsachen; Verfahrens; Freiwilligen; Rechtsmittel; Verfahren; Revisionsbegehren; Bezirksrat; Zitiert; Uster; Revisionsgr; Erwachsenenschutz; Wäre; Gerichtsbarkeit; Früheren; Prüfen; Aufzuheben
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.117Prüfung von ErwachsenenschutzmassnahmenBeschwerde; Verfahren; Beschwerdeführerin; Entscheid; Mutter; Person; Verwaltungsgericht; Vater; Verfahrens; Beteiligt; Erwachsenenschutzbehörde; Bundesgericht; Beschwerdeführerin; Gericht; Rechtsmittel; Behörde; Melder; Verstorbenen; Urteil; Bruder; Zivilgesetzbuch; Geregelt; Nicht; Politische; Bruders; Projektionen; Ableben; Eröffnung
SOVWBES.2018.317GefährdungsmeldungBeschwerde; Kinder; Beschwerdeführer; Verfahren; Verwaltungsgericht; Kindes; Gefährdungsmeldung; Urteil; Behörde; Kindseltern; Personen; Erhoben; Kindesschutzmassnahmen; Rechtsmittel; Schweizerischen; Moritz; Beteiligt; Vertreten; Gericht; Entscheid; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Vorliegen; Zivilgesetzbuch; Wonach; Unterscheiden; Befürchten; Sicht; Parteirechte; Scheine
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.42Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Bundes; Beschwerde; Edpol; Fedpol; Beschwerdeführer; Polizeilich; Polizeiliche; Polizei; Verfahren; Verfahrens; Person; Recht; Beschwerdeführers; Nichtanhandnahme; Polizeilichen; Bundeskriminalpolizei; Bundesanwaltschaft; Massnahmen; Behörde; Verfahrensakten; Kanton; Waffen; Staatsanwaltschaft; Geheim; Verfahrensakten; Intervention; Gefährdung; Tatbestand; Verfahren; E-Mail

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Auer, Marti Kommentar Erwachsenenschutz2012
Auer, MartiBasler Kommentar Erwachsenenschutz2012
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