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Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 442 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 442 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220055Persönlicher VerkehrBeschwerde; Kinder; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Vater; Kindes; KESB-; Verkehr; Gewalt; Persönlichen; KESB-act; Verfahren; Entscheid; Vorinstanz; Mutter; Recht; Häusliche; Verkehrs; Kontakt; Winterthur; Dispositiv; Urteil; Kindern; Unentgeltlich; Verfahren; Vorfall; BR-act; Unentgeltliche; Häuslicher
ZHPA220041Unterbringung in der psych. Klinik Beschwerde; Entscheid; Bezirk; Beschwerdeführerin; Bezirks; Entlassung; Klinik; Hinwil; Bezirksgericht; Entlassungsgesuch; Angefochtene; Obergericht; Bundesgericht; Meilen; Eingabe; Einzelgericht; Erhob; Angefochtenen; Kantons; Zuständig; Gericht; Vorinstanz; Verfahren; Recht; Zivilkammer; Unterbringung; Oberrichter; Meilen; überwies; Hinwil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2018.429erwachsenenschutzrechtliche MassnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Gutachten; Beschwerdeführers; Dorneck; Dorneck-Thierstein; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Verwaltung; Verfahren; Beistand; Akten; Gutachter; Untersuchung; Verwaltungsgericht; Dement; Recht; Entscheid; Dementielle; Person; Bereich; Kinder; Mittelschwer; Vermögens; Vertretungsbeistandschaft; Diagnose; Sorge; Handlungsfähigkeit; Syndrom; Verfahrens
SOVWBES.2018.414KompetenzkonfliktWohnsitz; Aufenthalt; Aufenthalts; Eltern; Elterliche; Sorge; Aufenthaltsort; Kindes; Gemeinsame; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Rechtlich; Zivilrechtliche; Zivilrechtlichen; Bundesgericht; Obhut; Entzug; Olten; Kinder; Mutter; Wohnsitze; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Gemeinsamen; Entzogen; Abgeleitete; Zeitpunkt; Begründet; Elterlichen; Gelte; Urteil; Elterlicher
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 377 (5A_175/2020)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal das Gericht am Ort, wo die Unterbringung angeordnet wurde, zuständig (E. 3-6).
Fürsorgerische; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Zuständig; Zuständigkeit; Fürsorgerischen; Kanton; Beschwerde; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Angeordnet; Kindes; Wohnsitz; Recht; ärztlich; Schwyz; Entscheid; Anordnung; Verwaltungsgericht; Ordnete; Zuständig; Kantons; Angeordnete; Behörde; Verfahren; Beurteilung; Kantonale; Gericht; Interkantonal
82 II 362Berufung. Gegen einen Entscheid über die Ermächtigung zur Adoption im Sinne von Art. 267 ZGB ist die Berufung an das Bundesgericht nicht zulässig, selbst wenn die Adoption zur Folge hat, dass die Eltern des Kindes die elterliche Gewalt verlieren. Gewalt; Berufung; Entscheid; Elterliche; Adoption; Bundesgericht; Elterlichen; Entscheidung; Kindes; Thalwil; Salzmann; Nagel; Bezirksrat; Entscheidungen; Horgen; Vormundschaft; Angefochtene; Berufungskläger; Ermächtigung; Rekurs; Schloss; Recht; Beschwerde; Behörde; Verlust; Eheleute; Regierungsrat; Gewaltentzug; Mittelbar

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Urs VogelBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2018
Patrick Fassbind Kommentar ZGB2016
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