1 In dringenden Fällen kann die Vollzugsbehörde die verurteilte Person zur Sicherung des Vollzugs der Strafe oder der Massnahme in Sicherheitshaft setzen.
2 Sie unterbreitet den Fall innert 5 Tagen seit der Inhaftierung:
3 Das Gericht entscheidet endgültig, ob die verurteilte Person bis zum Antritt der Strafe oder Massnahme in Haft bleibt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SF140006 | Anordnung / Überprüfung der Sicherheitshaft zur Sicherung des Vollzugs einer stationären Massnahme | Gesuchsgegner; Massnahme; Stationäre; Schuldig; Beschuldigte; Behandlung; Vollzug; Angeordnet; Sicherheit; Urteil; Sicherheitshaft; Stationären; Beschuldigten; Recht; Person; Verfahren; Angeordnete; Bedingte; Gutachten; Flucht; Gesuchsgegners; Drohung; Staatsanwaltschaft; Kantons; Fluchtgefahr; Vorladung; Klinik |
ZH | UH130131 | Sicherheitshaft | Sicherheitshaft; Beschwerde; Massnahme; Beschwerdegegner; Urteil; Antritt; Staat; Staatsanwaltschaft; Gericht; Urteil; Verlängern; Vollzug; Beschluss; Recht; Amtlich; Angeordnet; Rechtskraft; Urteils; Amtliche; Bezirksgericht; Bülach; Empfang; Haftgr; Kantons; Partei; Rechtsmittel; Entscheid; Empfangsbestätigung; Vorinstanz; Angefochten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 IV 105 (6B_640/2015) | Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB; stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen, Beginn der fünfjährigen Dauer. Der mit der stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug im Sinne von Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB umfasst auch den Freiheitsentzug zwischen der rechtskräftigen sowie vollstreckbaren Massnahmeanordnung und dem effektiven Behandlungsbeginn (E. 4 und 5). | Massnahme; Behandlung; Freiheit; Stationäre; Freiheitsentzug; Anstalt; Stationären; Urteil; Haftanstalt; Verbundene; Sicherheitshaft; Therapeutisch; Therapeutische; HEER; Effektiv; Anordnung; Entscheid; Beschwerde; Schweiz; Gericht; Gerichtlich; Rechtskräftig; Effektive; Unterbringung; Vollzugs; Gerichtliche; Massnahmen; Rechtskräftigen; Massnahmeunterworfene; Bezirksgericht |