La cumpetenza locala per l’autorisaziun da convocar la radunanza dals crediturs sa drizza tenor l’artitgel 1165 DO1.
1 SR 220
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SH | Nr. 41/2006/4 | Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 44, Art. 143 Satz 3, Art. 364 sowie Art. 365 Ziff. 6 und Ziff. 7 ZPO. Gehörige Einleitung der Klage im Rahmen des Sühneverfahrens; fiktive Zustellungen nach Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses; rechtliches Gehör | Zustellung; Beschwerde; Verfahren; Nichtigkeit; Beschwerdeführerin; Kanton; Verfahrens; Zugestellt; Gehör; Entscheid; Gerichtliche; Kantonsgericht; Weisung; Abgeholt; Gehörige; Sühneverfahren; Effektiv; Erstinstanzliche; Gericht; Gegebenenfalls; Sendung; Sühneverfahrens; Einleitung; Partei; Beschluss; Schrieben; Person; Nichtigkeitsgr; Effektive |
SH | Nr. 41/2004/15 | Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 146 f. und Art. 308 Abs. 2 ZGB; Art. 12 KRK; Art. 44, Art. 99, Art. 364 Abs. 1 sowie Art. 365 Ziff. 6 und Ziff. 7 ZPO. Eheschutzrichterliche Regelung der Kindesbelange; Zustellung bei Adressänderung, rechtliches Gehör, Prozessbefugnisse des verbeiständeten Kindes | Beschwerde; Zustellung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vermerk; Kindes; Partei; Eheschutzrichter; Gericht; Verfahren; Besuchs; Beistand; Gutachten; Besuchsrecht; Parteien; Ordnungsgemäss; Beiständin; Kanton; Arbeitgeberin; Adressat; Prozessuale; Hinweis; Abgeholt; Entscheid; Angegebene; Insoweit; Gegebenen; Beistandschaft |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2005.32 und HG.2006.66 | Entscheid Art. 706 und Art. 706b OR (SR 220). Der Kläger, der Mitglied eines Aktionärskonsortiums (einfache Gesellschaft) ist, das wiederum sämtliche Aktien einer Aktiengesellschaft hält, ist zur Anfechtungsklage nicht legitimiert. Unter gewissen Umständen kann eine Mehrheit der Mitglieder des Aktionärskonsortiums dieses ermächtigen, an einer Generalversammlung Beschlüsse zu fällen. Der Bericht einer Revisionsstelle, die nicht von der Generalversammlung gewählt worden ist, stellt keinen Revisionsbericht im Sinne des Gesetzes dar, weshalb der von der GV gefasste Beschluss betreffend Genehmigung der Jahresrechnung für das betreffende Geschäftsjahr nichtig ist (Handelsgericht St. Gallen, 22. Februar 2008, HG.2005.32 und HG.2006.66).Das Bundesgericht hat dieses Urteil bestätigt (Urteil 4A_197/2008 neues Fenster vom 24. Juni 2008). | Gesellschaft; Generalversammlung; Aktie; Aktien; Recht; Aktionär; Klagt; Klagte; Beklagten; Revision; Revisions; Einfache; Aktionärskonsortium; Nichtig; Klage; Revisionsstelle; Gesellschafter; Nichtigkeit; Jahresrechnung; Rechtsbegehren; Beschlüsse; Feststellung; Beschluss; Klage; Verwaltungsrat; Verfahren; Geschäfts; Einladung; Gewählt; Gemeinsame |