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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 44 StPO vom 2021

Art. 44 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 144

Einvernahme mittels Videokonferenz

1 Staatsanwaltschaft und Gerichte können eine Einvernahme mittels Videokonferenz durchführen, wenn das persönliche Erscheinen der einzuvernehmenden Person nicht oder nur mit grossem Aufwand möglich ist.

2 Die Einvernahme wird in Ton und Bild festgehalten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 44 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160010Kostenrechnung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Recht; SchKG; Kantonale; Recht; Beschwerdeführer; Schuldbetreibung; Konkurs; Schuldbetreibungs; Kanton; Rechtshilfe; Beschwerdegegner; Konkurssachen; Verfahren; Aufsichtsbehörde; Auskunft; Betreibungsregister; Schriftlich; Verfahren; Bezirksgericht; Pfäffikon; Verwaltungsbehörden; Beschluss; Gebühr; Bestimmungen; Kostenrechnung; Bundesrecht; Bundesgericht; Schriftliche; Unentgeltlich
ZHSB150126Fahren in fahrunfähigem Zustand Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Polizei; Rastplatz; Kollege; Aussage; Motor; Gefahren; Berufung; Erscheint; Erwähnt; Busse; Kollegen; Arbeit; Geldstrafe; Aussagen; Hinweis; Autobahn; Wähnte; Einvernahme; Erwähnte; Urteil; Freundin; Motorhaube; Polizist; Hause; Staatsanwalt

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2015.9 (AG.2020.648)ad 1 und 2: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (ad 1: BGer 6B_85/2021) (ad 2: BGer 6B_1208/2020) Berufung; Berufungskläger; Erfahren; Worden; Geschäft; Werden; Franchising; Welche; Geschäfts; Berufungsklägers; Berufungsverhandlung; Staatsanwalt; Verfahren; Stellt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Rechte; Dieser; Strafgericht; Ausführung; Führt; Ausführungen; Gericht; Hätte; Eingabe; Beweis; Liegen; Rechts; Halten; Aktien
BSSB.2015.9 (AG.2018.124)ad 1: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (BGer 6B_396/2018 vom 15.11.2018: Rückweisung) ad 2: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (BGer 6B_383/2018 vom 15.11.2018: Rückweisung)Berufung; Berufungskläger; Worden; Geschäft; Werden; Welche; Staatsanwalt; Geschäfts; Franchising; Staatsanwaltschaft; Stellt; Berufungsklägers; Hätte; Führt; Rechte; Wurden; Dieser; Strafgericht; Urteil; Gewesen; Könne; Liegen; Gericht; Geführt; Aktien; Spreche; Ausführung; Gemäss; Sprechen; Vorinstanz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 IV 105 (6B_640/2015)Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB; stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen, Beginn der fünfjährigen Dauer. Der mit der stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug im Sinne von Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB umfasst auch den Freiheitsentzug zwischen der rechtskräftigen sowie vollstreckbaren Massnahmeanordnung und dem effektiven Behandlungsbeginn (E. 4 und 5). Massnahme; Behandlung; Freiheit; Stationäre; Freiheitsentzug; Anstalt; Stationären; Urteil; Haftanstalt; Verbundene; Sicherheitshaft; Therapeutisch; Therapeutische; HEER; Effektiv; Anordnung; Entscheid; Beschwerde; Schweiz; Gericht; Gerichtlich; Rechtskräftig; Effektive; Unterbringung; Vollzugs; Gerichtliche; Massnahmen; Rechtskräftigen; Massnahmeunterworfene; Bezirksgericht
115 III 1Art. 44 SchKG; Vermögensbeschlagnahme zur Deckung von Untersuchungs-, Prozess- und Strafvollzugskosten (§ 83 StPO des Kantons Zürich). Aufgrund von Art. 44 SchKG können die Kantone die Beschlagnahme von Vermögen des Angeschuldigten zur Deckung von Untersuchungs-, Prozess- und Strafvollzugskosten vorsehen. Diese Beschlagnahmemöglichkeit erstreckt sich nicht nur auf Gegenstände oder Vermögenswerte, die einen bestimmten Zusammenhang mit den verfolgten Straftaten aufweisen (E. 3 und 4; Präzisierung der Rechtsprechung). Beschlag; Konkurs; SchKG; Beschlagnahme; Rechtliche; Recht; Staatliche; Untersuchung; Verfahren; Staat; Untersuchungs; Vermögens; Kantone; Bundesgericht; Deckung; Schuldbetreibung; Durchsetzung; Vollzugskosten; Angeschuldigten; Staatlichen; Kostenforderungen; Forderung; Konkursmasse; Rechtsprechung; Entscheid; Verfahrens; Rechtlicher; Schuldbetreibungs; Sicherung; Forderungen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2014.53Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 Abs. 1 StGB); Rückweisung durch Bundesgericht.Richt; Bundes; Urteil; Verfahren; Bundesgericht; Schuldig; Geschäft; Recht; Geschäfts; Beschuldigte; Geheim; Geheim; E-Mail; Privatklägerschaft; Verfahrens; Bundesgerichts; Fabrikations; Recht; Geschäftsgeheimnis; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Geschäftsgeheimnisse; Beschuldigten; Entschädigung; Bezug; Bundesstrafgericht; Fabrikationsoder; Beschwerde
SK.2014.29Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz.Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Tinner; Beschuldigten; Herstellung; Marco; Recht; Kernwaffen; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Anklage; Güter; Kriegsmaterial; Entschädigung; Einzelrichter; Befehl; Verfahrens; Entwicklung; Verfahren; Steuerung; Fördern; Bundesstrafgericht; Gericht; Waffen; Produkt; Objektive; über
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