E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 44 SchKG vom 2023

Art. 44 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 44

79

Die Verwertung von Gegenständen, welche aufgrund strafrechtlicher oder fiskalischer Gesetze oder aufgrund des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 201580 über die Sperrung und die Rückerstattung un­recht­mässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch expo­nierter Personen mit Beschlag belegt sind, geschieht nach den zu­treffenden eidgenössischen oder kantonalen Gesetzesbestimmungen.

79 Fassung gemäss Art. 31 Abs. 2 Ziff. 2 des BG vom 18. Dez. 2015 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, in Kraft seit 1. Juli 2016 (AS 2016 1803; BBl 2014 5265).

80 SR 196.1

2. Forderungen der Pfand­lei­h­anstalten >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 44 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160187Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Schuldner; Schuldnerin; Gericht; Beschwerde; SchKG; Vorinstanz; Pfändung; Kanton; Betreibung; Ersatz; Recht; Beschlagnahmt; Gericht; Beschlagnahmte; Ersatzforderung; Barschaft; BGer; Verfahren; Staat; MwH; Entscheid; Vermögenswerte; Betreibungsamt; Richter; Rechtlich; Verfahren; Beschlagnahmten; Obergericht; Parteien; Bundesgericht
ZHPS110226Kostenrechnung Beschwerde; Recht; Beschwerdegegner; Versteigerung; Beschwerdeführer; Entscheid; Kostenrechnung; SchKG; Verfahren; Vorinstanz; Gebühr; Auslagen; Beschlagnahme; Betreibungsschuldner; Betreibungsamt; Gebühren; Beschluss; Steigerung; Rechtliche; Urteil; Zulässigkeit; Grundbuch; Steigerungsanzeige; Focht; Entschieden; Rechtskraft; Verfügung; Kammer
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website nalysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz