4. Imputation de la détention avant jugement
Le juge impute sur la peine la détention avant jugement subie par l’auteur dans le cadre de l’affaire qui vient d’être jugée ou d’une autre procédure. Un jour de détention correspond à un jour-amende.1
1 Nouvelle teneur de la 2e phrase selon le ch. I 2 de la LF du 19 juin 2015 (Réforme du droit des sanctions), en vigueur depuis le 1er janv. 2018 (RO 2016 1249; FF 2012 4385).
BGE | Regeste | Schlagwörter |
96 IV 139 | Art. 44 Ziff. 1 und 52 Abs. 2 BStP. Beschwerde gegen die Abweisung eines Haftentlassungsgesuches. 1. Entspricht der Untersuchungsrichter einem Gesuch des Verhafteten auf Wiedererwägung der Abweisung, so ist die Beschwerde auch gegen den neuen Entscheid zulässig (Erw. 1). 2. Die Beschwerde kann nur gutgeheissen werden, wenn der Untersuchungsrichter das Gesetz verletzt oder sein Ermessen offensichtlich überschritten hat (Erw. 2). 3. Haftbelassung wegen dringenden Fluchtverdachts, wenn dem Beschuldigten eine mit Zuchthaus bedrohte Tat vorgeworfen wird (Erw. 3). 4. Die Anklagekammer ist nur Beschwerdeinstanz (Erw. 4). | Beschwerde; Untersuchung; Untersuchungsrichter; Beschwerdeführer; Haftentlassung; Flucht; Entscheid; Anklage; Anklagekammer; Fluchtverdacht; Zuchthaus; Ermessen; Eidgenössische; Untersuchungsrichters; Haftentlassungsgesuch; Frauenknecht; Beschwerdeführers; Gesuch; Nachrichtendienst; Beschuldigte; Verletzt; Israel; Abweisung; Warten; Eidgenössischen; Dringend; Geheimnisse; Weite; Fluchtverdachts |