Die Eheschliessung in der Schweiz untersteht schweizerischem Recht.
26 Fassung gemäss Ziff. I 5 des BG vom 15. Juni 2012 über Massnahmen gegen Zwangs heiraten, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 2013 1035; BBl 2011 2185).
III. Eheschliessung im Ausland >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC030040 | Ungültigerklärung der Ehe Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Meilen, II. A | Beklagten; Algerische; Register; Dokument; Recht; Gericht; Verfahren; Verfügung; Heirat; Urteil; Verfahren; Berufung; Registern; Eheregister; Original; Registernummer; Heiratsurkunde; Gültig; Algerischen; Stempel; Vorinstanz; Gericht; Eintrag; Maître; Urteil; Übersetzung; Französisch; Gefälscht; Algerien; Reichte |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 III 288 | Art. 68 Abs. 1 und Art. 69 IPRG; anwendbares Recht bei gerichtlicher Anfechtung des Kindesverhältnisses. Berufungsfähigkeit von Vor- und Zwischenentscheiden nach Art. 50 Abs. 1 OG (E. 2). Als gewöhnlicher Aufenthalt (Art. 20 Abs. 1 lit. b IPRG) des Kindes ist im Rahmen von Art. 68 Abs. 1 IPRG der Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen zu verstehen (E. 4.1). Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes im massgeblichen Zeitpunkt (Art. 69 IPRG) der Geburt und der Klageerhebung (E. 4.2 und 4.3). Findet im Zeitpunkt der Klageerhebung ein anderes Recht Anwendung als im Zeitpunkt der Geburt, ist eine Prüfung der Interessenlage des Kindes nach Art. 69 Abs. 2 IPRG vorzunehmen (E. 4.4). | Kindes; Recht; Aufenthalt; Gewöhnlich; Klage; Gewöhnliche; Geburt; Argentinien; Zeitpunkt; Kindesverhältnis; Anfechtung; Kindesverhältnisses; Mutter; Argentinische; Gewöhnlichen; Berufung; Interesse; Bundesgericht; Angefochten; Zwischenentscheid; Schweiz; Argentinisches; Urteil; Interessen; Angefochtenen; Vorinstanz; Klageerhebung; Appellationshof |