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Menschenrechtskonvention (EMRK)

Art. 44 EMRK vom 2020

Art. 44 Menschenrechtskonvention (EMRK) drucken

Art. 44 Endgültige Urteile

 

(1)  Das Urteil der Grossen Kammer ist endgültig.

(2)  Das Urteil einer Kammer wird endgültig,

a)
wenn die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Grosse Kammer nicht beantragen werden,
b)
drei Monate nach dem Datum des Urteils, wenn nicht die Verweisung der Rechtssache an die Grosse Kammer beantragt worden ist, oder
c)
wenn der Ausschuss der Grossen Kammer den Antrag auf Verweisung nach Artikel 43 abgelehnt hat.

(3)  Das endgültige Urteil wird veröffentlicht.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 44 Menschenrechtskonvention (EMRK) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEBK 2019 516Verlängerung Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren; Antrag auf Anordnung der VerwahrungBeschwerde; Sicherheitshaft; Beschwerdeführer; Massnahmen; November; Zwangsmassnahmen; Zwangsmassnahmengericht; Rechtlich; Rechtliche; Entscheid; Dezember; Verfahren; Urteil; Verlängerung; Beschwerdeführers; Stellung; Kanton; Vollzugsrechtliche; Gericht; Anordnung; Antrag; Stellungnahme; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Massnahme; Weiter; Verfahrens; Rechtlichen; Regionalgericht

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 494 (1F_29/2020)
Regeste
Art. 2 EMRK ; Art. 117 StGB ; Art. 7 Abs. 2 StPO ; Art. 1 Abs. 2 OHG ; Art. 99 Abs. 2 und Art. 122 BGG ; Revision eines Urteils betreffend Suizid in Untersuchungshaft; Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung. Den Streitgegenstand der Revision gibt das zu revidierende Urteil vor (E. 1.3). Eine vom EGMR der Angehörigen des Opfers zugesprochene Entschädigung gleicht die Folgen einer EMRK-widrig unterlassenen Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht in jeder Hinsicht aus (E. 2.2). Der staatliche Strafanspruch macht eine Revision notwendig (E. 2.3). Der erforderliche, minimale Anfangsverdacht ist zu bejahen, weshalb die Ermächtigung erteilt wird (E. 3).
Urteil; Revision; Bundesgericht; Verfahren; Ermächtigung; Verfahren; Verfolgung; Bundesgerichts; Verfahrens; Polizei; Verletzung; Polizeibeamte; Eröffnung; Staat; Zeigt; Beschwerde; Entschädigung; Urteils; Beamten; Polizeibeamten; Gezeigt; Staatsanwalt; Limmattal; Hinweis; Revisionsgesuch; Gesprochen; Angezeigten; Ermächtigen; Setze; Recht
146 I 62 (8C_152/2019) § 21 Abs. 2 des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich vom 14. Juni 1981 (SHG/ZH); Art. 29a BV ; Rechtsweggarantie. § 21 Abs. 2 SHG/ZH, wonach sozialhilferechtliche Auflagen und Weisungen nicht selbstständig anfechtbar sind, verletzt - vorbehältlich allfälliger besonders gelagerter Einzelfälle - kein Bundesrecht. Insbesondere verstösst diese Regelung nicht gegen die Rechtsweggarantie gemäss Art. 29a BV (E. 5). Beschwerde; Recht; Auflage; Weisung; Sozialhilfe; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Verfassungs; Person; Kanton; Urteil; Anfechtung; Auflagen; Weisungen; Sofortige; Angefochten; Erlass; Angefochtene; Kantons; Sozialhilferechtliche; Kantonale; Rechtsweggarantie; Gericht; Zwischenentscheid; Verfassung; Anspruch; Beschwerdeführerin; Personen; Sozialhilfegesetzes; Regel

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5808/2018Nichteintreten auf Asylgesuch (sicherer Drittstaat 31a I a,c,d,e) und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Familie; Italien; Flüchtling; Recht; Schweiz; Wegweisung; Beschwerdeführers; Verfügung; Asylgesuch; Kinder; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Partei; Vorinstanz; Drittstaat; Flüchtlingseigenschaft; Behörde; Gewährung; Gesuch; Entscheid; Aufenthalt; Unentgeltliche; Familiennachzug; Partner; Schutz; Person; Regel; Ausländerrechtlichen
D-7971/2015Nichteintreten auf Asylgesuch (sicherer Drittstaat 31a I a,c,d,e) und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Flüchtling; Wegweisung; Familie; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Italien; Schweiz; Verfügung; Asylgesuch; Flüchtlingseigenschaft; Gesuch; Beschwerdeführers; Verfahren; Vorinstanz; Drittstaat; Gewährt; Einbezug; Kinder; Schutz; Abgewiesen; Unentgeltliche; Wegweisungsvollzug; Beziehungsweise; Nichteintreten; Urteil; Angefochtene; Begründete; Partei
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