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Legge sul Tribunale federale (LTF)

Art. 44 LTF dal 2021

Art. 44 Legge sul Tribunale federale (LTF) drucken

Art. 44 Decorrenza

1 I termini la cui decorrenza dipende da una notificazione o dal verificarsi di un evento decorrono a partire dal giorno successivo.

2 Una notificazione recapitabile soltanto dietro firma del destinatario o di un terzo autorizzato a riceverla è reputata avvenuta al più tardi il settimo giorno dopo il primo tentativo di consegna infruttuoso.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 44 Legge sul Tribunale federale (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP160056Forderung; Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeUnentgeltliche; Partei; Rechtspflege; Beschwerde; Unentgeltlichen; Beklagten; Parteien; Gesuch; Gewährung; Zürich; Eingabe; Entscheid; Bundesgericht; Klagenden; Verfahren; Parteientschädigung; Obergericht; Rechtsanwalt; Empfang; Zivilkammer; Oberrichter; Erstinstanzliche; Kantons; Frist; Verpflichtet; Doppel; Bezahlen; Betreibung; Treten; Zahlungsbefehl
ZHLA160035Arbeitsrechtliche ForderungVerfahren; Parteien; Parteientschädigung; Beklagten; Bundesgericht; Beschwerde; Obergericht; Mehrwertsteuer; Berufung; Zweitinstanzliche; Bezahlen; AnwGebV; Urteil; Oberrichter; Verpflichtet; Kostenlos; Streitwert; Zürich; Arbeitsrechtliche; Gerichtsschreiberin; Rechtsanwalt; Zivilkammer; Vertreten; Kantons; Beantragt; Hauptsache; Erstinstanzliche; Knoblauch; Verpflichten; Sinne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 11 191Rechtsgültige und damit fristauslösende Eröffnung einer Veranlagungsverfügung. Zustellung einer Postsendung mit A-Post-Plus. Bei uneingeschriebener Post gilt grundsätzlich das Einlegen in den Briefkasten oder ins Postfach als fristauslösender Zustellungszeitpunkt. Auslegung des Begriffs der massgebenden Eröffnung im Sinn von § 31 Abs. 1 VRG.

Postfach; Recht; Sendung; Frist; Zustellung; Beschwerde; Einsprache; Beschwerdeführer; Adressat; Zeitpunkt; Postsendung; Samstag; Veranlagung; Gelangt; Adressaten; A-Post; BG-Urteil; Auslegung; Rechtsprechung; Fristen; Empfang; Empfänger; Verfahren; Gemeinde; Grundstück; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Bundesgerichtlichen; Auslösend; Eintreten
GRR 2023 16Baugesuch (Revision)
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 II 429 (1C_115/2015)Art. 20 Abs. 2bis VwVG (Art. 44 Abs. 2 BGG, Art. 38 Abs. 2bis ATSG); Fiktion der Zustellung einer Gerichtsurkunde bei einem Postrückbehaltungsauftrag (Bestätigung der Rechtsprechung). Bei einem Postrückbehaltungsauftrag gilt eine Gerichtsurkunde als zugestellt am letzten Tag der Frist von sieben Tagen ab Eingang der Sendung bei der Poststelle am Wohnort des Empfängers. Daran wollte der Gesetzgeber anlässlich der Totalrevision der Bundesrechtspflege nichts ändern. Die von der früheren Rechtsprechung entwickelten Grundsätze bleiben anwendbar (E. 3.3). Wer weiss, dass er Partei eines gerichtlichen Verfahrens ist, muss im Falle seiner Abwesenheit die geeigneten Massnahmen treffen, damit ihm richterliche Mitteilungen zukommen, oder zumindest die Behörde über seine Abwesenheit informieren; ein Postrückbehaltungsauftrag stellt keine genügende Massnahme dar (E. 3.1 und 3.2). Consid; Consid; Fédéral; Délai; Notification; Décision; Recourants; Arrêt; Tribunal; D'une; Cours; Courrier; Février; Garde; Poste; Janvier; Jours; Droit; été; Recours; L'autorité; Jurisprudence; Poste; Domicile; Office; Administratif; Décembre; également; Référence
134 V 49 (9C_481/2007)Art. 38 Abs. 2bis ATSG (Art. 44 Abs. 2 BGG, Art. 20 Abs. 2bis VwVG); Geltung der Zustellungsfiktion auch beim Postrückbehaltungsauftrag? Die früher in analoger Anwendung der Rechtsprechung zur Briefkasten- und Postfachzustellung auch beim Postrückbehaltungsauftrag beachtete Fiktion, wonach eine eingeschriebene Sendung spätestens am letzten Tag einer Frist von sieben Tagen ab Eingang bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt zu betrachten ist (BGE 123 III 492), beansprucht unter neuem Recht - nunmehr in Analogie zu Art. 38 Abs. 2bis ATSG (sowie Art. 44 Abs. 2 BGG und Art. 20 Abs. 2bis VwVG) - weiterhin Geltung (E. 4). Recht; Beschwerde; Zustellung; Frist; IV-Stelle; Verfügung; Rechtsvertreter; Sendung; Poststelle; Rechtsvertreters; Geltung; Zustellungsfiktion; Eingang; Briefkasten; Empfängers; Postrückbehaltungsauftrag; Bundesverwaltungsgericht; Adressat; Erwägungen; Erhobene; Schweizerischen; Unternommen; Hinweisen; Einsprache; Streitig; Verfahren; -tägige; Unbestrittenermassen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-8338/2010RentenanspruchBeschwerde; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Verfügung; Frist; Vorinstanz; Partei; Angefochtene; Urteil; Beweis; Entscheid; Verfahren; IVSTA; Zugestellt; Verspätet; Eingabe; Angefochtenen; Eingang; Poststelle; Empfängers; Eröffnung; Zustellung; Kostenvorschuss; Bundesgesetzes; Fristgerecht; Geleistet; Einschreiben; Frankreich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.45Bundes; Beschwerde; Revision; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Gesuchsteller; Berufungskammer; Bundesgericht; StBOG; Bundesstrafgericht; Rechtsmittel; Gericht; Verfahren; Parteien; Beschluss; Gebühr; Bundesstrafgerichts; BStKR; Bundesanwaltschaft; Wohnung; Frist; Gebühren; StBOG; Einreichung; Sicherstellung; Durchsuchung; Gerichtsgebühr; Aufzuheben

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Amstutz, ArnoldBasler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz [BGG]2011
AMSTUTZ, ARNOLDBasler Kommentar2008
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