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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 438OR from 2022

Art. 438 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 438

The commission agent is not permitted to act as buyer or seller if the principal has withdrawn his instruction and the notice of withdrawal reached the commission agent before he dispatched the notice of execution.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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