1 Les jugements et les autres décisions de clôture contre lesquels un moyen de recours selon le présent code est recevable entrent en force:
2 L’entrée en force prend effet à la date à laquelle la décision a été rendue.
3 Les décisions contre lesquelles aucun moyen de recours n’est recevable selon le présent code entrent en force le jour où elles sont rendues.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220524 | Versuchter Diebstahl etc. | Berufung; Berufungskläger; Dossier; Fähig; Massnahme; Higkeit; Recht; Urteil; Amtlich; Amtliche; Schuld; Staat; Sinne; Verteidigung; Berufungsklägers; Staatsanwaltschaft; Stationäre; Gutachterin; Therapie; Schuldig; Gutachten; Beschuldigte; Psychisch; Behandlung; Verfügung; Störung; Gungen; Psychische; Antrag; Schuldfähigkeit |
ZH | SB220111 | Nötigung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Amtlich; Nötigung; Amtliche; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Verteidigung; Urteil; Sinne; Verhalten; Gewalt; Vorfall; Berufung; Versucht; Geldstrafe; Aussage; Amtlichen; Aussagen; Suchte; Beziehung; Staatsanwaltschaft; Freiheit; Prot |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2020.57 (AG.2021.236) | Verlängerung der stationären Massnahme nach Art. 59 Abs. 4 StGB | Beschwerde; Sicherheit; Sicherheitshaft; Entscheid; Massnahme; Verlängerung; Verfahren; Bundesgericht; Werden; Januar; Gemäss; Beschwerdegegner; Alkohol; Appellationsgericht; Berufungsgericht; Basel-Stadt; Verlängert; Beschwerdeführer; Bestehe; Gerichts; Stationäre; Verfahrensleitung; Rechtskraft; Johannsen; Christian; Verfügung; Verfahrensleiters; Weshalb; Insbesondere; Entscheids |
BS | BES.2020.171 (AG.2020.688) | Rechtskraft eines Strafbefehls | Strafbefehl; Schuldig; Beschwerde; Beschuldigte; Strafbefehls; August; Zustellung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Werden; Rechtskraft; November; Einsprache; Beschuldigten; Einzelgericht; Verfolgungsverjährung; Vorliegend; Verfahrens; Person; Verfügung; Rechnen; Strafsachen; Bundesgericht; Schweiz; Strafgericht; Zugestellt; Müsse; Gemäss; Basel-Stadt; Aufmerksamkeitsdauer |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 65 (6B_691/2018) | Art. 59 Abs. 4 StGB; Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 BGG; Anordnung und Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme; Beginn der Fünfjahresfrist; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft. Die Interessen "tangierter Behörden" im Zusammenhang mit dem Massnahmenvollzug sind von der Staatsanwaltschaft zu wahren. Diese kann vor Bundesgericht rügen, der Beginn der Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 Abs. 4 Satz 2 StGB sei vom Gericht falsch berechnet worden, auch wenn der Antrag auf Verlängerung der Massnahme von der Vollzugsbehörde ausging (E. 1). Wird die stationäre therapeutische Massnahme im Sinne von Art. 59 StGB nicht aus der Freiheit heraus angetreten - was der Regel entspricht -, ist für die (Fünfjahres-)Frist gemäss Erstanordnung auf das Datum des in Rechtskraft erwachsenen Anordnungsentscheids abzustellen (E. 2.2-2.7). Für die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme ist der Zeitpunkt des Ablaufs der (Fünfjahres-)Frist gemäss Erstanordnung bzw. einer allfälligen vorausgegangenen früheren Verlängerung entscheidend. Letzteres gilt auch, wenn der Verlängerungsentscheid vor Ablauf der laufenden Periode erging, d.h. die (Fünfjahres-)Frist gemäss Erstanordnung bzw. der vorausgegangenen Verlängerung im Zeitpunkt des (neuen) Verlängerungsentscheids noch nicht abgelaufen ist (E. 2.8). Zulässigkeit und Grenzen der Verlängerung der Massnahme vor Ablauf der laufenden Periode (E. 2.9) | Massnahme; Massnahmen; Verlängerung; Stationäre; Entscheid; Massnahmenvollzug; Therapeutische; Vorzeitige; Frist; Freiheit; Beschwerde; Urteil; Anordnung; Recht; Recht; Vorzeitigen; Stationären; Erstanordnung; Fünfjahresfrist; Freiheitsentzug; Anordnungsentscheid; Vollzug; Behandlung; Gerichtlich; Gericht; Verlängerungsentscheid; Vorinstanz; Gerichtliche; Massnahmenvollzugs; Person |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CR.2021.25 | Gesuch; Gesuchsteller; Entscheid; Bundes; Beschwerde; Revision; Verfahren; Entscheide; Filter; Hinzufügen; öffnen; BStGer; Beschwerdekammer; Verfahren; Beschluss; Revisionsgesuch; Berufungskammer; Gesuchstellers; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Unentgeltliche; Revisionsverfahren; Bundesstrafgerichts; StBOG; Gericht; Vorinstanz; Eingabe; Rechtsmittel; Rechtspflege; Beschlusses | |
CN.2021.11 | Berufung; Bundes; Urteil; Entscheid; Bundesstrafgericht; Berufungsführer; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Entscheide; öffnen; BStGer; Kammer; Hinzufügen; Filter; Amtlich; Amtliche; Verfahrens; Rückzug; Rechtsanwalt; Nellen; Verteidigung; Stunden; Mehrfachen; Entschädigung; Verfahrenskosten; Berufungsverfahren; Rechtsmittel; Rechtskraft |
Autor | Kommentar | Jahr |
SCHMID, JOSITSCH | Praxiskommentar, 3. Aufl., Zürich | 2018 |
SCHMID, JOSITSCH | Praxiskommentar, 3. Auflage | 2018 |