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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 435 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 435

Pretensiuns d’indemnisaziun e da reparaziun envers la Confederaziun u envers il chantun suranneschan suenter 10 onns dapi l’entrada en vigur da la decisiun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 435 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZGPR 2018 5Kosten, ErlassBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Nothilfe; Staatsanwaltschaft; Kanton; Person; Verfahrenskosten; Verfügung; Kantons; Bestätigung; Einkommen; Kantonsgericht; Finanzielle; Verhältnisse; Wirtschaftlichen; Kostenerlass; Kostenpflichtige; Urteil; Höhe; Höfe; Sozialhilfe; Kantonsgerichts; Einsiedeln; Auferlegte; Befehl
BEBK 2018 169Erlass von VerfahrenskostenBeschwerde; Verfahrens; Verfahrenskosten; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Erlass; Verfügung; Generalstaatsanwaltschaft; Stundung; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Betrag; Gesuch; Sozialhilfe; Kanton; Person; Zumutbar; Berne; Härte; Bezahlung; Finanziell; Gestundet; Sachen; Abgewiesen; Recht; Berner; Beantragt; Offenen; Befehlen
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