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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 434 StPO vom 2021

Art. 434 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 434

Dritte

1 Dritte haben Anspruch auf angemessenen Ersatz ihres nicht auf andere Weise gedeckten Schadens sowie auf Genugtuung, wenn sie durch Verfahrenshandlungen oder bei der Unterstützung von Strafbehörden Schaden erlitten haben. Artikel 433 Absatz 2 ist sinngemäss anwendbar.

2 Über die Ansprüche ist im Rahmen des Endentscheids zu befinden. In klaren Fällen kann die Staatsanwaltschaft schon im Vorverfahren darüber entscheiden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 434 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
ZHUH170076Begründung der Einstellung/Entschädigung/Genugtuung Beschwerde; Beschwerdeführer; Staat; Genugtuung; Staatsanwaltschaft; Entschädigung; Verfahren; Verfahren; Angefochten; Angefochtene; Aufwendungen; Verfügung; Hausdurchsuchung; Einstellung; Angefochtenen; Einvernahme; Entschädigen; Verfahrens; Recht; Stunden; Beschwerdeführers; Zugesprochen; Gericht; Begründung; Einstellungsverfügung; Entscheid; Verteidigung; Februar
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2018.135 (AG.2019.261)KostenübernahmeBeschwerde; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Kosten; Werden; Exhumierung; Bestattung; Verstorbene; Verfügung; Worden; Gemäss; Kostentragung; Ursprünglich; Sarges; Rechnung; Müsse; Liegend; Weiter; Verstorbenen; Erhoben; Kostenübernahme; Ursprüngliche; Wiederherstellung; Angehörigen; Private; Schaden; Schäden; Strafbehörde; Untersuchung; Welche
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.11Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Beschwerdekammer; Verfahrens; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Hausdurchsuchung; Entscheid; Rückzug; Eingabe; Standslosigkeit; Bundesgericht; Partei; Über; Recte:; Entscheide; Erhoben; Rechtsschutzinteresse; Verzichte; Bundesanwaltschaft; Praktische; Akten; Beschwerdeantwort
RR.2022.7, RR.2022.8, RR.2022.9, RR.2022.10, RR.2022.11Beschwerde; Honorar; Entschädigung; Verfahren; Bundes; Amtlich; Recht; Amtliche; Stunden; Aufwand; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Urteil; Bundesstrafgericht; Oberinstanzlich; Bundesstrafgerichts; Auslagen; Verteidigung; Kanton; Oberinstanzliche; Entscheid; Erstinstanzliche; Obergericht; Zeitaufwand; Gehör; Kammer; Anspruch; Ermessen; Gemachte

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Griesser Kommentar StPO2014
WEHRENBERG, FRANKBasler Kommentar2014
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