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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 433 StPO vom 2023

Art. 433 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 433

Privatklägerschaft

1 Die Privatklägerschaft hat gegenüber der beschuldigten Person Anspruch auf angemessene Entschädigung für notwendige Aufwendungen im Verfahren, wenn:

a.
sie obsiegt; oder
b.
die beschuldigte Person nach Artikel 426 Absatz 2 kostenpflichtig ist.

2 Die Privatklägerschaft hat ihre Entschädigungsforderung bei der Strafbehörde zu beantragen, zu beziffern und zu belegen. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, so tritt die Strafbehörde auf den Antrag nicht ein.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 433 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
ZHSB210359Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc.Schuldig; Digte; Privatklägerin; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Handlung; Sexuellen; Urteil; Handlungen; Berufung; Nötigung; Vorinstanz; Versuchte; Aussage; Verfahren; Penetration; Sinne; Verteidigung; Freiheit; Hinweis; Vorfall; Asservat-Nr; Freiheitsstrafe; Recht; Kinder; Klage; Aussagen; Mehrfache
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.3 (AG.2021.365)Verfügung vom 22. Dezember 2020Beschwerde; Beschwerdeführer; Dezember; Parteien; Strafgericht; Entscheid; Parteientschädigung; Verfügung; Einstellung; Entschädigung; Einstellungsverfügung; Verfahren; Rechtlich; Angefochten; Privatkläger; Werden; Gemäss; Gelten; Vorinstanz; Angefochtene; Verfahrens; Antrag; Geltend; Beschwerdegegner; Kommentar; Strafgerichts; Gericht; Privatklägerschaft; Aufwendungen; Seiner
BSBES.2019.117 (AG.2021.82)VerfahrenseinstellungSchwer; Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Fähig; Schuld; Schuldig; Kosten; Werden; Verfügung; Staatsanwalt; Verfahren; Person; Schuldfähigkeit; Familie; Staatsanwaltschaft; Liegen; Welche; Partei; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführers; Einstellung; Begutachtung; Stellt; Angefochten; Würde; Verfahrens; Beschwerdeverhandlung; Falsch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 47 (6B_582/2020)
Regeste
 a Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ; Art. 426 Abs. 2, Art. 433 Abs. 1 lit. b StPO ; Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft bezüglich der Kostentragungspflicht einer beschuldigten Person, deren Verfahren eingestellt wurde. Das rechtlich geschützte Interesse der Privatklägerschaft ist gegeben, weil der Entscheid über die Kostentragung die Entschädigungsfrage präjudiziert (E. 4.1).
Privatklägerschaft; Verfahren; Person; Verfahren; Beschuldigte; Entschädigung; Beschwerde; Staat; Verfahrens; Beschuldigten; Antragsdelikt; Berufung; Offizialdelikt; Urteil; Rechtsmittel; Staats; Beschwerdeverfahren; Einstellung; Obsiegende; Zulasten; Antrag; Verfolgung; Rechtlich; Antragsdelikte; Entschädigungspflichtig; Offizialdelikte; Berufungsverfahren; Beschwerdeführerin; Antragstellende; Verfahrensrechte
143 IV 495 (6B_47/2017)Art. 433 StPO; Rechtsnatur der Entschädigung für die notwendigen Aufwendungen der Privatklägerschaft im Verfahren; Schadenszins. Die auf Art. 433 Abs. 1 StPO gestützte Entschädigung bezweckt nicht den Ersatz des von der Privatklägerschaft als Folge der strafbaren Handlung erlittenen Schadens, sondern die Rückerstattung ihrer Aufwendungen. Ebenso wie bei der Entschädigung gestützt auf Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO fallen bei der Entschädigung gemäss Art. 433 Abs. 1 StPO keine Zinsen an (E. 2.2.4). Procédure; Intérêt; Indemnité; Intérêts; Pénal; D'appel; Pénale; Titre; Fédéral; Frais; Jugement; été; Intérêts; Charge; Dommage; Canton; Fondé; Dépens; Fondée; Partie; Somme; Moral; Tribunal; était; L'indemnité; D'intérêts; Prétentions; Dépenses; Position; Arrêt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2021.40Bundes; Verfahren; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Filter; Befehl; Entscheid; Einsprache; öffnen; Hinzufügen; Entscheide; BStGer; Bundesstrafgerichts; Beschwerde; Privatklägerschaft; Partei; Bundesanwaltschaft; Kammer; Verfahren; Parteien; Gericht; Person; Einzelrichter; Urteil; Entschädigung; Schriftlich; Rückzug; Verursacht
SK.2020.36Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Geschäft; Anklage; Geschäfts; Präsentation; Informationen; Aktie; Insider; Projekt; Über; Warrant; Bundes; Effekte; Warrants; Effekten; Person; Anklageziffer; Sitzung; Handel; öffnen; Geheim; Hinzufügen; Filter; Geheim; Transaktion

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Yvona Griesser Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
Wehrenberg, FrankBasler Kommentar, Strafprozessordnung2014
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