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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 431 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 431 C. Examinaziun periodica

C. Examinaziun periodica

1 Il pli tard 6 mais suenter il cumenzament dal plazzament examinescha l’autoritad per la protecziun da creschids, sche las premissas èn anc ademplidas e sche l’institut è anc adina adattà.

2 Entaifer ulteriurs 6 mais fa ella ina segunda examinaziun. Alura fa ella questa examinaziun uschè savens sco necessari, almain però ina giada per onn.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 431 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230008ZwangsmedikationBeschwerde; Beschwerdeführer; Zwang; Vorinstanz; Zwangsmedikation; Klinik; Entscheid; Verfügung; Bezirk; Beschwerdeführers; Vorinstanzliche; Anordnung; Uster; Schriftlich; Zwangsbehandlung; Einzelgericht; Spritze; Recht; Xeplion; Vorinstanzlichen; Bezirksgericht; Zuständig; Datum; Dübendorf; Zuständig; Akten; Verfahren; Fortan; Verlängerung; ärztliche
ZHPA220049ZwangsmedikationBeschwerde; Behandlung; Beschwerdeführerin; Unterbringung; Sorgerische; Fürsorgerisch; Fürsorgerische; Person; Zwangsmedikation; Massnahme; Klinik; Anordnung; Prot; Voraussetzung; Psychische; Zustand; Störung; EISER/ETZENSBERGER; Verfügung; Angeordnet; Fürsorgerischen; Ordnete; Behandlungsplan; Medizinisch; Vorinstanz; Psychischen; Recht; Zustimmung; Gutachter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.419vorsorgliche KindesschutzmassnahmenBeschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Kinder; Entscheid; Massnahme; Vorsorglich; Kindsvater; Kindes; Vorsorgliche; Verfahren; Massnahmen; Thierstein; Beiständin; Unentgeltliche; Rechtsanwalt; Verwaltungsgericht; Abklärung; Verfahrens; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Gefährdung; Platzierung; Rechtspflege; Peter; Vorinstanz; Staat; Studer; Eingabe; Behörde; Verfügung
SOVWBES.2019.284KindesschutzmassnahmenKinder; Beschwerde; Kindseltern; Beschwerdeführer; Platzierung; Kindsmutter; Entscheid; Gutachten; Beschwerdeführerin; Beiständin; Kindern; Mutter; Kooperation; Eltern; Recht; Besuch; Vorinstanz; Gutachter; Familie; Vorsorglich; Massnahme; Psychiatrisch; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Ordnete; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Verlauf; Situation
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
84 II 677Ende der Bevormmundung (Art. 431 ff. ZGB). Die Vormundschaft über eine zu Freiheitsstrafe verurteilte Person (Art. 371 ZGB) bleibt bei bedingter Entlassung bis auf weiteres bestehen (Art. 432 Abs. 2 ZGB). Sie kann jedoch, wenn der Entlassene der vormundschaftlichen Fürsorge nicht mehr bedarf, von der zuständigen Behörde noch während des Laufes der Probezeit, jedenfalls nach dem normalen Endtermin der Strafe, aufgehoben werden (in sinngemässer Anwendung von Art. 433 Abs. 2 ZGB). Gerichts- und Parteikosten (Art. 156 und 159 OG). Vormundschaft; Entlassung; Bedingte; Probezeit; Bedingter; Dauer; Gesuch; Aufhebung; Entscheid; Basel-Stadt; Bevormundung; Schutz; Behörde; Kantons; Gesuchsteller; Vormundschaftsbehörde; Regel; Regierungsrat; Bundesgericht; Berufung; Beendigung; Recht; Liegende; Müsse; Aufzuheben; Verurteilt; Zeitschrift; Fürsorge

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Mario EtzensbergerBasler Kommentar ZGB2018
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