Criminal Procedure Code (CrimPC)
Art. 430CrimPC from 2020
Art. 430 Reduction or refusal of damages or satisfaction
1 The criminal justice authority may reduce the damages or satisfaction or refuse to pay if:
- a.
- the accused has unlawfully and culpably brought about the proceedings or has obstructed their conduct;
- b.
- the private claimant is required to pay damages to the accused; or
- c.
- the accused's expenditure is negligible.
2 In the appellate proceedings, damages and satisfaction may be further reduced if the requirements of Article 428 paragraph 2 are fulfilled.
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Art. 430 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210619 | Mord etc. | Schuldig; Beschuldigte; †Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Amtlich; Amtliche; Lensvollstrecker; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Urteil; Staatsanwaltschaft; Person; Habe; Essen |
ZH | SB190272 | Unterlassung der Buchführung | Schuldig; Verteidigung; Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Verfahren; Berufung; Gericht; Recht; Verfahrens; Entschädigung; Anwalt; Obergericht; Anklage; Drittel; Gesprochen; Entscheid; Aufwand; Recht; Anwalts; Zusammenhang; Verteidiger; Urteil; Gerichtskasse; Staat; Gerichtlichen; Obergerichts; Buchführung; Staatsanwalt |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 231 (6B_491/2020) | Regeste Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO ; Anspruch auf Genugtuung bei ungerechtfertigtem Freiheitsentzug. Eine Anhaltung gefolgt von einer Festnahme, die sich auf eine Gesamtdauer von mehr als drei Stunden erstreckt, stellt einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar, der Entschädigungsansprüche zur Folge haben kann (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3.2). Ein Freiheitsentzug von über 18 ½ Stunden begründet einen Entschädigungsanspruch (E. 2.4). | Beschwerde; Genugtu; Freiheit; Genugtuung; Freiheitsentzug; Medien; Beschwerdeführer; Gericht; Stunden; Vorinstanz; Entschädigung; Verletzung; Schul; Begründe; Anspruch; Hinweis; Hilfenschaft; Bundesgericht; Urteil; Persönlichkeit; Hinweisen; Basel; Beschleunigungsgebots; Recht; Medienberichte; Gehilfenschaft; Festnahme; Basel-Stadt; Medienberichterstattung |
138 IV 197 (1B_704/2011) | Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO; Parteientschädigung nach Einstellung des Strafverfahrens. Der Entschädigungsanspruch nach Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO setzt voraus, dass sowohl der Beizug eines Anwalts als auch der von diesem betriebene Aufwand angemessen sind (E. 2.3.4). Der vom Verteidiger betriebene Aufwand hat sich in aus juristischer Sicht einfachen Fällen auf ein Minimum zu beschränken; allenfalls muss es bei einer einfachen Konsultation sein Bewenden haben. Nur in Ausnahmefällen jedoch wird bei Verbrechen und Vergehen schon der Beizug eines Anwalts an sich als nicht angemessene Ausübung der Verfahrensrechte bezeichnet werden können (E. 2.3.5). | Verfahren; Recht; Person; Anwalt; Beschwerde; Verfahrens; Beschuldigt; Beizug; Entschädigung; Beschuldigte; Anwalts; Beschwerdeführer; Staat; Verteidiger; Einvernahme; Anspruch; Prozessordnung; Kantons; Verfahrensrechte; Beschuldigten; Verfahren; Ausübung; Vergehen; Staatsanwaltschaft; Recht; Verteidigung; Botschaft; Aufwand; Kantonsgericht; Verbrechen |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BV.2020.37 | | Beschwerde; Beschwerdeführer; Automat; Automaten; Entschädigung; Schaden; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; Verfahrensakten; Entscheid; Gerät; Beschwerdeführers; Bundes; Schadens; Gewinn; Recht; Verfahren; öffnen; Hinzufügen; Filter; Spiel; Schadenersatz; Erwerb; Gemachten; Belege |
BP.2019.83 | Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).
| Beschwerde; Akten; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfahren; Kammer; Entschädigung; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Geschäft; Schuldig; Amtlich; Verteidigung; Genugtuung; Bundesstrafgerichts; Verfügung; Verwaltungsrat; Person; Beschuldigte; Amtliche; Bundesgericht; Sorgfalt; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Bundesgerichts; Einstellung; Beschwerdeführers; Verfahrens; Verteidiger; |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid, Jositsch | Praxiskommentar StPO | 2018 |
Griesser | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2014 |