Die Mitteilungen, die das Versicherungsunternehmen nach Massgabe dieses Gesetzes dem Versicherungsnehmer oder dem Anspruchsberechtigten zu machen hat, erfolgen gültig an die dem Versicherungsunternehmen bekannte letzte Adresse.
Mitteilungen des Versicherungsnehmers oder Anspruchsberechtigten; MeldestellenKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZV.2018.7 (SVG.2019.120) | Rückforderung von Krankentaggeldern wegen Anzeigepflichtverletzung (Bundesgerichtsurteil 4A_283/2019 vom 17.10.19) | Beklagte; Kläger; Klägerin; Beklagten; Versicherung; Anzeigepflicht; Kündigung; Dezember; Werden; Vertrag; Behandlung; Schreiben; Fragen; Rechtsanwalt; Anzeigepflichtverletzung; Leistung; Arbeitsunfähigkeit; Gefahr; Bericht; Tatsache; Welche; Vertrete; Sichere; Bereits; Vollmacht; Bundesgericht; Gericht; Beschwerde; Versicherer; Versicherungsvertrag |