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Cudesch penal svizzer (CPS)

Art. 43 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 43 2. Chasti da detenziun parzialmain cundiziunà

2. Chasti da detenziun parzialmain cundiziunà1

1 Il derschader po suspender per part l’execuziun d’in chasti da detenziun d’almain 1 onn e da maximalmain 3 onns, sche quai è necessari per resguardar suffizientamain la culpa dal delinquent.2

2 La part dal chasti che sto vegnir expiada nuncundiziunadamain na dastga betg surpassar la mesadad dal chasti.

3 Tant la part suspendida sco er la part che sto vegnir expiada sto importar almain 6 mais.3 Las disposiziuns per conceder ina relaschada cundiziunada (art. 86) n’èn betg applitgablas per la part dal chasti che sto vegnir expiada nuncundiziunadamain.


1 Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 19 da zer. 2015 (midadas dal dretg da sancziuns), en vigur dapi il 1. da schan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
2 Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 19 da zer. 2015 (midadas dal dretg da sancziuns), en vigur dapi il 1. da schan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
3 Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 19 da zer. 2015 (midadas dal dretg da sancziuns), en vigur dapi il 1. da schan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 43 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210244Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord etc.Privatkläger; Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Lichen; Beruf; Berufung; Beschuldigten; Verteidigung; Dossier; Amtlich; Privatklägers; Nommen; Sinne; Amtliche; Verfahren; Verfahren; Aussage; Tabletten; Beihilfe; Unentgeltliche; Vorinstanz; Einvernahme; Amtlichen; Selbstmord; Gerichtskasse; Untersuchung; Vertretung; Nötigung
ZHSB200402Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Gespräch; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Fahre; Anklage; Lichen; Recht; Über; Kokain; Kilogramm; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwalts; BetmG; Gespräche; Staatsanwaltschaft; Dolmetscher; Berufung; Holland; Verfahren; Italien; Schweiz; Kanton; Kantons; Prot
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2009.00101Bedingte Entlassung aus der Verwahrung und VollzugslockerungenBeschwerde; Verwahrung; Beschwerdeführer; Recht; Justiz; Entlassung; Vollzug; Vollzug; Bedingte; Justizvollzug; Massnahme; Vollzugs; Unentgeltliche; Obergericht; Justizdirektion; Gutachten; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Verfahren; Bedingten; Entscheid; Kanton; Gerichtliche; Freiheit; Anspruch; Gericht; Therapie; Urteil; Rechtsbeistand
BSSB.2021.9 (AG.2021.589)Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung sowie sexuelle Nötigung (Beschwerde beim BG hängig)Privatkläger; Privatklägerin; Berufung; Berufungskläger; Schuldig; Beschuldigte; Mitbeschuldigte; Jugendliche; Beschuldigten; Mitbeschuldigten; Jugendlichen; Hätte; Sexuell; Sexuelle; Aussage; Gewesen; Hätten; Berufungsklägers; Kommen; Werden; Gegangen; Welche; Halten; Stellt; Worden; Könne; Handlung; Angabe; Handlungen; Sexuellen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 277aArt. 42 Abs. 2, aArt. 43 Abs. 1 StGB; teilbedingte Strafe bei Vorstrafenbelastung; besonders günstige Voraussetzungen. Innerhalb des gesetzlichen Stufensystems stellt die teilbedingte Strafe eine Mittellösung zwischen dem vollständigen Aufschub (bedingt) und dem Vollzug (unbedingt) der Strafe dar. Sie kommt im überschneidenden Anwendungsbereich von einem bis zwei Jahren Freiheitsstrafe zur Anwendung, wenn eine vollbedingte Strafe aus spezialpräventiver Sicht nicht ausreichend ist und der Aufschub wenigstens eines Teils der Strafe erfordert, dass der andere Teil vollzogen wird. Die subjektiven Voraussetzungen von aArt. 42 StGB gelten auch im Rahmen von aArt. 43 StGB, d.h. eine teilbedingte Strafe ist nur möglich, wenn die Legalprognose nicht negativ ausfällt (E. 3.1.1). Eine teilbedingte Strafe ist auch unter den Voraussetzungen von aArt. 42 Abs. 2 StGB möglich. Erneute Straffälligkeit ("Rückfall") stellt keinen objektiven Ausschlussgrund für eine bedingte Strafe dar, weshalb auch die härtere Sanktionsform der teilbedingten Strafe bei begründeter Aussicht auf Bewährung möglich sein muss (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.1.2). Bei der Frage, ob besonders günstige Gründe im Sinne von aArt. 42 Abs. 2 StGB vorliegen, ist die voraussichtliche Wirkung der teilbedingten Strafe zu berücksichtigen, die eine bessere Legalprognose ermöglichen kann (Änderung der Rechtsprechung; E. 3.2). Bedingte;Teilbedingte; Bedingten; Freiheit; Vollzug; Freiheitsstrafe; Teilbedingten; Voraussetzungen; Legalprognose; Vollzug; Prognose; Günstige; Täter; Urteil; Vollzugs; Bewährung; Vorstrafe; Anwendungsbereich; Recht; Bundesgericht; Gesetzlich; Teilweise; Rechtsprechung; Wird; Beschwerde; Vorstrafenbelastung; Vollbedingte
143 IV 441 (6B_257/2017)Art. 44 Abs. 1 und Art. 46 Abs. 5 StGB; Probezeit bei teilbedingten Freiheitsstrafen. Bei teilbedingten Freiheitsstrafen verlängert sich die Probezeit um die Dauer des Vollzugs des unbedingt zu vollziehenden Teils der Strafe (E. 2.3). Entsprechend beginnt die Frist zur Anordnung eines Widerrufs nach Art. 46 Abs. 5 StGB später zu laufen (E. 2.4). Urteil; Bedingte; Freiheit; Freiheitsstrafe; Probezeit; Bedingten; Teilbedingte; Widerruf; Teilbedingten; Vollzug; Vollziehende; Urteils; Kreisgerichts; Bern-Laupen; Täter; Beschwerde; Vollziehenden; Vollzugs; Verlängert; Vollzug; Obergericht; Entlassung; Widerrufs; Berufung; Kantons; Freiheitsstrafen; Gericht; Angeordnet; Beschwerdeführer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1288/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Einreiseverbot; Urteil; Obergericht; Sicherheit; Recht; Beschwerdeführers; Schweiz; Interesse; Gefahr; Vorinstanz; Schwerwiegende; Verfügung; Gerichts; Verurteilung; Aufenthalt; Verfahren; Interessen; Einreiseverbote; Einreiseverbotes; Ermessen; Person; Bruder; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Integration; Massnahme
F-7993/2016EinreiseverbotBeschwerde; Einreise; Beschwerdeführer; Einreiseverbot; Recht; Urteil; Vorinstanz; Einreiseverbots; Recht; Urteil; BVGer; Verfügung; Rechtlich; Erlass; Fernhaltemassnahme; Bundesverwaltungsgericht; Taten; Rechtliche; Angefochten; Ausländer; Angefochtene; Legalprognose; Sicherheit; Anschlusssperre; BVGer-act; Zeitpunkt; Schweiz; Beschwerdeführers; Gefährdung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.178Schuldig; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Objektiv; Person; Urteil; Objektive; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schaffen; Anklage; Recht; Gericht; Kontrollschilder; Hinsicht; Personen; Sprengstoffen; Weiterschaffen; Subjektiv; Geldstrafe
SK.2019.77Qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 305bis Ziff. 2 lit. b StGB)Schuldig; Beschuldigte;Martynenko; Beschuldigten; Recht; Recht; Vermögenswerte; Geldwäscher; Geldwäscherei; Verfahren; Bundes; Anklage; Zahlung; Konto; Verfahren; Auftrag; Ausland; Täter; Über; Schweiz; Vortat; Gericht; Urteil; Ukrainische; Anklageschrift; Ausschreibung; Einziehung; Wirtschaftlich

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schneider, GarréBasler Kommentar, Strafrecht I2013
Schneider, GarréBasler Kommentar, Strafrecht I2013
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