E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 43SCC from 2020

Art. 43 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 43 2. Partially suspended custodial sentences

2. Partially suspended custodial sentences1

1 The court may partially suspend the execution of a custodial sentence of at least one year and no more than three years if this is necessary in order to take sufficient account of the culpability of the offender.2

2 The part of the sentence that must be executed immediately may not exceed one half of the sentence.

3 Both the suspended and the unsuspended part must amount to at least six months.3 The provisions on the granting of parole (Art. 86) do not apply to the unsuspended part of the sentence.


1 Amended by No I 1 of the FA of 19 June 2015 (Amendments to the Law of Criminal Sanctions), in force since 1 Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
2 Amended by No I 1 of the FA of 19 June 2015 (Amendments to the Law of Criminal Sanctions), in force since 1 Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).
3 Amended by No I 1 of the FA of 19 June 2015 (Amendments to the Law of Criminal Sanctions), in force since 1 Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 43 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210244Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord etc.Privatkläger; Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Lichen; Beruf; Berufung; Beschuldigten; Verteidigung; Dossier; Amtlich; Privatklägers; Nommen; Sinne; Amtliche; Verfahren; Verfahren; Aussage; Tabletten; Beihilfe; Unentgeltliche; Vorinstanz; Einvernahme; Amtlichen; Selbstmord; Gerichtskasse; Untersuchung; Vertretung; Nötigung
ZHSB200402Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Gespräch; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Fahre; Anklage; Lichen; Recht; Über; Kokain; Kilogramm; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwalts; BetmG; Gespräche; Staatsanwaltschaft; Dolmetscher; Berufung; Holland; Verfahren; Italien; Schweiz; Kanton; Kantons; Prot
Dieser Artikel erzielt 384 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2009.00101Bedingte Entlassung aus der Verwahrung und VollzugslockerungenBeschwerde; Verwahrung; Beschwerdeführer; Recht; Justiz; Entlassung; Vollzug; Vollzug; Bedingte; Justizvollzug; Massnahme; Vollzugs; Unentgeltliche; Obergericht; Justizdirektion; Gutachten; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Verfahren; Bedingten; Entscheid; Kanton; Gerichtliche; Freiheit; Anspruch; Gericht; Therapie; Urteil; Rechtsbeistand
BSSB.2021.9 (AG.2021.589)Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung sowie sexuelle Nötigung (Beschwerde beim BG hängig)Privatkläger; Privatklägerin; Berufung; Berufungskläger; Schuldig; Beschuldigte; Mitbeschuldigte; Jugendliche; Beschuldigten; Mitbeschuldigten; Jugendlichen; Hätte; Sexuell; Sexuelle; Aussage; Gewesen; Hätten; Berufungsklägers; Kommen; Werden; Gegangen; Welche; Halten; Stellt; Worden; Könne; Handlung; Angabe; Handlungen; Sexuellen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 277aArt. 42 Abs. 2, aArt. 43 Abs. 1 StGB; teilbedingte Strafe bei Vorstrafenbelastung; besonders günstige Voraussetzungen. Innerhalb des gesetzlichen Stufensystems stellt die teilbedingte Strafe eine Mittellösung zwischen dem vollständigen Aufschub (bedingt) und dem Vollzug (unbedingt) der Strafe dar. Sie kommt im überschneidenden Anwendungsbereich von einem bis zwei Jahren Freiheitsstrafe zur Anwendung, wenn eine vollbedingte Strafe aus spezialpräventiver Sicht nicht ausreichend ist und der Aufschub wenigstens eines Teils der Strafe erfordert, dass der andere Teil vollzogen wird. Die subjektiven Voraussetzungen von aArt. 42 StGB gelten auch im Rahmen von aArt. 43 StGB, d.h. eine teilbedingte Strafe ist nur möglich, wenn die Legalprognose nicht negativ ausfällt (E. 3.1.1). Eine teilbedingte Strafe ist auch unter den Voraussetzungen von aArt. 42 Abs. 2 StGB möglich. Erneute Straffälligkeit ("Rückfall") stellt keinen objektiven Ausschlussgrund für eine bedingte Strafe dar, weshalb auch die härtere Sanktionsform der teilbedingten Strafe bei begründeter Aussicht auf Bewährung möglich sein muss (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.1.2). Bei der Frage, ob besonders günstige Gründe im Sinne von aArt. 42 Abs. 2 StGB vorliegen, ist die voraussichtliche Wirkung der teilbedingten Strafe zu berücksichtigen, die eine bessere Legalprognose ermöglichen kann (Änderung der Rechtsprechung; E. 3.2). Bedingte;Teilbedingte; Bedingten; Freiheit; Vollzug; Freiheitsstrafe; Teilbedingten; Voraussetzungen; Legalprognose; Vollzug; Prognose; Günstige; Täter; Urteil; Vollzugs; Bewährung; Vorstrafe; Anwendungsbereich; Recht; Bundesgericht; Gesetzlich; Teilweise; Rechtsprechung; Wird; Beschwerde; Vorstrafenbelastung; Vollbedingte
143 IV 441 (6B_257/2017)Art. 44 Abs. 1 und Art. 46 Abs. 5 StGB; Probezeit bei teilbedingten Freiheitsstrafen. Bei teilbedingten Freiheitsstrafen verlängert sich die Probezeit um die Dauer des Vollzugs des unbedingt zu vollziehenden Teils der Strafe (E. 2.3). Entsprechend beginnt die Frist zur Anordnung eines Widerrufs nach Art. 46 Abs. 5 StGB später zu laufen (E. 2.4). Urteil; Bedingte; Freiheit; Freiheitsstrafe; Probezeit; Bedingten; Teilbedingte; Widerruf; Teilbedingten; Vollzug; Vollziehende; Urteils; Kreisgerichts; Bern-Laupen; Täter; Beschwerde; Vollziehenden; Vollzugs; Verlängert; Vollzug; Obergericht; Entlassung; Widerrufs; Berufung; Kantons; Freiheitsstrafen; Gericht; Angeordnet; Beschwerdeführer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1288/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Einreiseverbot; Urteil; Obergericht; Sicherheit; Recht; Beschwerdeführers; Schweiz; Interesse; Gefahr; Vorinstanz; Schwerwiegende; Verfügung; Gerichts; Verurteilung; Aufenthalt; Verfahren; Interessen; Einreiseverbote; Einreiseverbotes; Ermessen; Person; Bruder; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Integration; Massnahme
F-7993/2016EinreiseverbotBeschwerde; Einreise; Beschwerdeführer; Einreiseverbot; Recht; Urteil; Vorinstanz; Einreiseverbots; Recht; Urteil; BVGer; Verfügung; Rechtlich; Erlass; Fernhaltemassnahme; Bundesverwaltungsgericht; Taten; Rechtliche; Angefochten; Ausländer; Angefochtene; Legalprognose; Sicherheit; Anschlusssperre; BVGer-act; Zeitpunkt; Schweiz; Beschwerdeführers; Gefährdung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.178Schuldig; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Objektiv; Person; Urteil; Objektive; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schaffen; Anklage; Recht; Gericht; Kontrollschilder; Hinsicht; Personen; Sprengstoffen; Weiterschaffen; Subjektiv; Geldstrafe
SK.2019.77Qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 305bis Ziff. 2 lit. b StGB)Schuldig; Beschuldigte;Martynenko; Beschuldigten; Recht; Recht; Vermögenswerte; Geldwäscher; Geldwäscherei; Verfahren; Bundes; Anklage; Zahlung; Konto; Verfahren; Auftrag; Ausland; Täter; Über; Schweiz; Vortat; Gericht; Urteil; Ukrainische; Anklageschrift; Ausschreibung; Einziehung; Wirtschaftlich

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schneider, GarréBasler Kommentar, Strafrecht I2013
Schneider, GarréBasler Kommentar, Strafrecht I2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz