E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 43 OR vom 2022

Art. 43 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 43

1 Art und Grösse des Ersatzes für den eingetretenen Schaden bestimmt der Richter, der hiebei sowohl die Umstände als die Grösse des Ver­schuldens zu würdigen hat.

1bis Im Falle der Verletzung oder Tötung eines Tieres, das im häus­lichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten wird, kann er dem Affektionswert, den dieses für seinen Halter oder dessen Angehörige hatte, angemessen Rechnung tragen.27

2 Wird Schadenersatz in Gestalt einer Rente zugesprochen, so ist der Schuldner gleichzeitig zur Sicherheitsleistung anzuhalten.

27 Eingefügt durch Ziff. II des BG vom 4. Okt. 2002 (Grundsatzartikel Tiere), in Kraft seit 1. April 2003 (AS 2003 463; BBl 2002 4164 5806).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 43 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210458Qualifizierte Brandstiftung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Schaden; Privatkläger; Gerin; Schadenersatz; Gericht; Urteil; Beschuldigten; Berufung; Privatklägerin; Geschädigte; Verteidigung; Dispositiv; Bezahlen; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Bezahlen; Dispositivziffer; Geschädigten; Kantons; Forderung; Geldstrafe; Amtlich; Amtliche; Teilweise; Brand; Zivilklage; Bezirksgericht; Massnahme
ZHHG170078Forderung (Genugtuung)Eisenbahn; Haftung; Schaden; Entlastung; Person; Unfall; Beklagten; Haftpflicht; Urteils; Fähigen; Botschaft; Urteil; Recht; Setze; Sachverhalt; Hautabtragung; Linken; Durchmesser; Güter; Charakteristische; Entlastungsgr; Oberflächliche; Inhaber; Schadenersatz; Braun; Risiko; Rechten; Parteien; Eisenbahnunternehmen
Dieser Artikel erzielt 30 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1984.31Staatshaftung, Liquidation einer PersonalfürsorgestiftungStifterfirma; Stiftung; Stiftungsvermögen; Destinatäre; Forderung; Schaden; Alleinaktionär; Aufsichtsbehörde; Klägern; Verteilung; Stiftungsvermögens; Verwendung; Aufsichtsbehörden; Vermögens; Zeitpunkt; Höhe; Zwecke; Solothurn; Staat; Pflicht; Auflösung; Konkurs; Liquidation; AaO; Entstanden; Privatvermögen; Sorgen; Zweckwidrig
SGOH 2009/8Entscheid Art. 12 Abs. 2 aOHG: Bemessung der Genugtuung für die Eltern eines Tötungsopfers. Massgeblich bei der Bemessung der Genugtuung ist das nach objektiven Kriterien feststellbare, durch die Straftat erlittene Leid. Dabei ist die finanzielle Situation der ansprechenden Person grundsätzlich nicht zu beachten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. August 2010, OH 2009/8). Genugtuung; Recht; Rekurrenten; Bemessung; Finanziell; Finanzielle; Opfer; Opferhilferechtliche; Vorinstanz; Recht; Getötete; Getöteten; Berücksichtigen; Opferhilferechtlichen; Eltern; Verhältnisse; Finanziellen; Person; Bundesgericht; Entschädigung; Situation; Auffassung; Gallen; Enkel; Umstände; Ergebe; Hinweise; überdurchschnittlich; Anspruch
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 III 626Frachtvertrag; Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR; SR 0.741.611); Ersatzanspruch des Empfängers wegen Beschädigung der transportierten Ware. Frage des anwendbaren Rechts in Bezug auf den Beförderungsvertrag und die Abtretung der Ersatzforderung des Empfängers an seinen Transportversicherer (E. 2). Formloser Abschluss eines CMR-Frachtvertrages (E. 3). Haftungsordnung gemäss CMR; Schadenersatzanspruch des Empfängers gegenüber dem Frachtführer (E. 4). Gültigkeit der zwischen dem Empfänger und dessen Transportversicherer erfolgten Zession, namentlich im Hinblick auf die Rückgriffsordnung von Art. 51 Abs. 2 OR (E. 5). Transport; Recht; Frachtführer; Empfänger; Vertrag; Transportgut; Order; Thume; Käuferin; Maschinen; Verkäuferin; Transportgutes; Frachtvertrag; PIPER; Nationale; Beschädigung; Beklagten; Vorinstanz; Forderung; Berufung; THUME; Schaden; Haftung; International; Person; HELM; Strasse; Fremuth/; Urteil
129 IV 124Art. 159 Abs. 1 aStGB; ungetreue Geschäftsführung. Die Entgegennahme von Schmiergeldern erfüllt den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsführung nur, wenn der Geschäftsführer durch die Zuwendung zu einem Verhalten verleitet wird, das sich gegen die Vermögensinteressen des Geschäftsherrn richtet und sich schädigend auswirkt. Die blosse Verletzung der arbeitsvertraglichen Herausgabepflicht bleibt straflos (E. 4.1). Geschäft; Geschäfts; Beschwerde; Beschwerdeführer; Geschäftsführung; Ungetreue; Vermögens; Preis; Ungetreuen; Aktien; Alpha; Börse; Vermögensinteressen; Tatbestand; Hilfe; Kommission; Urteil; Vorinstanz; Recht; Gehilfe; AStGB; Ursprünglich; Hanover; Geschäftsführer; Kunden; Verhalten; Schwarzzahlung; Leistung; Zahlung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-642/2018SpezialitätenlisteArzneimittel; Wirkstoff; Vorinstanz; Beschwerde; Vergleich; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Angabe; Wirkstoffklasse; [Angaben; Wirkstoffgruppe; Gruppe; Überprüfung; Preis; Behandlung; Ermessen; Verfügung; Spezialitätenliste; Zulassung; Rechtsprechung; Bundes; Wirkstoffklasse]; Aufgr; Indikation; Aufnahmebedingungen; Arzneimitteln; Vergleichsarzneimittel; Urteil; Wirksamkeit; Bundesverwaltungsgericht
C-613/2018SpezialitätenlisteArzneimittel; Vorinstanz; Beschwerde; Packung; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Recht; Vergleich; Dosierung; Preis; Indikation; Dosis; Kleinste; Prüfung; Urteil; Behandlung; Arzneimitteln; Überprüfung; Therapeutisch; Verfügung; Packungsgrösse; Spezialitätenliste; Stück; Werden; Zulassung; Lasse; Therapeutische; Gruppe; Bundesverwaltungsgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2017.58Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB).Anlage; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Recht;Bundes; Verfahren; Aussage; Absatz; Verfahren; Urteil; Stunden; Anleger; Gerichts; Provision; Schneeballsystem; Möge; Person; Anlagesystem; Geschäft; Gericht; Verteidigung; Über; Vermögens; Genugtuung; Anlagen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz