1 Ausländische Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren von Personen mit Niederlassungsbewilligung haben Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, wenn:
2 Für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung ist anstelle der Voraussetzung nach Absatz 1 Buchstabe d die Anmeldung zu einem Sprachförderungsangebot ausreichend.
3 Bei ledigen Kindern unter 18 Jahren findet die Voraussetzung nach Absatz 1 Buchstabe d keine Anwendung.
4 Die Erteilung und die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung können mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbunden werden, wenn ein besonderer Integrationsbedarf nach den Kriterien gemäss Artikel 58a besteht.
5 Nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren haben die Ehegatten Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung, wenn die Integrationskriterien nach Artikel 58a erfüllt sind.
6 Kinder unter zwölf Jahren haben Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung.
62 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).
63 SR 831.30
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.108 | Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Schweiz; Aufenthalt; Ehefrau; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Migrationsamt; Schulden; Heimat; Lanka; Familie; Unentgeltliche; Verfahren; Eheliche; Beschwerdeführers; Arbeit; Ehescheidung; Müsse; Rechtspflege; Mutter; Ausländer; Verwaltungsgericht; Wonach; Heimatland; Finanziell; Widerruf |
SG | B 2019/216 | Entscheid Ausländerrecht, Art. 50 Abs. 1 lit. a und b AIG. Der Beschwerdeführer wurde 1991 in der Schweiz geboren. Seit März 1998 lebte er bei den Grosseltern mütterlicherseits in seinem Heimatland. 2005 ersuchte sein in der Schweiz verbliebender Vater vergeblich um Bewilligung des Familiennachzugs. Im Dezember 2010 heiratete der Beschwerdeführer eine 1979 geborene, in der Schweiz niedergelassene Landsfrau und erhielt im Mai 2011 eine Aufenthaltsbewilligung. Die Aussagen des Beschwerdeführers und seiner – mittlerweile von ihm geschiedenen – Ehefrau sprechen dagegen, dass die Beziehung während mehr als dreier Jahre auch durch einen gemeinsamen Ehewillen getragen war. Wichtige persönliche Gründe, die einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen, liegen nicht vor. Der Gesetzgeber hat dem öffentlichen Interesse daran, eine Aufenthaltsbewilligung nach einer gescheiterten Ehe, die weniger als drei Jahr bestand, nicht zu verlängern, ein so hohes Gewicht eingeräumt, dass er deren Verlängerung auf wichtige persönliche Gründe beschränkte (Verwaltungsgericht, B 2019/216). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Schweiz; Ehefrau; Aufenthalt; Aufenthaltsbewilligung; Eheliche; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Beziehung; Interesse; Interessen; Gemeinschaft; Vater; Lebens; Heimat; Recht; Lebensjahr; Gelebt; Erwägung; Mutter; Dreier; Ehegemeinschaft; Ehelichen; Ingress; Verlängerung; Verbracht; Tochter; Härtefall |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 I 83 (1C_337/2019) | Art. 37, 38 Abs. 2, Art. 50 Abs. 1 BV , § § 39, 59 und 64 KV/BS , Art. 11-13 BüG ; abstrakte Normenkontrolle: verletzt eine kantonale Vermutungsregel bei der Prüfung eines Kriteriums der ordentlichen Einbürgerung die Autonomie der basel-städtischen Bürgergemeinden? Eintreten (E. 1). Autonomie der basel-städtischen Bürgergemeinden im Bereich der ordentlichen Einbürgerung (E. 2). Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 3). | Recht; Bürger; Kanton; Gemeinde; Bundes; Einbürgerung; Bürgergemeinde; Beschwerde; Recht; Bürgergemeinden; Rechtlich; Autonomie; Stadt; Verfassung; Bundesgericht; Kantonale; Bürgerrecht; Verfassungs; Schweiz; BüRG/BS; Basel-Stadt; Kompetenz; Kantons; Gemeinden; Beschwerdeführerinnen; Einbürgerungsvoraussetzung; Integration; Vermutung; Bundesrecht; Bewerber |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-2649/2020 | Familienzusammenführung (Asyl) | Beschwerde; Familie; Beschwerdeführer; Einreise; Schweiz; Flucht; Familiengemeinschaft; Ehefrau; Recht; Syrien; Bruder; Beschwerdeführers; Flüchtlings; Kostenvorschuss; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Gesuch; Vorinstanz; Anspruch; Person; Personen; Bewilligen; Verfahren; Flüchtlinge; Bestanden; Bruders; Einreisebewilligung; Zeitpunkt; Familiennachzug; Bewilligt |