1 Wer öffentliche Aufgaben wahrnimmt, tritt bei Geschäften, die sie oder ihn unmittelbar betreffen, in den Ausstand. Ausgenommen ist die Rechtsetzung im Parlament.
2 Das Gesetz kann weitere Ausstandsgründe vorsehen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.108 | Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Schweiz; Aufenthalt; Ehefrau; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Migrationsamt; Schulden; Heimat; Lanka; Familie; Unentgeltliche; Verfahren; Eheliche; Beschwerdeführers; Arbeit; Ehescheidung; Müsse; Rechtspflege; Mutter; Ausländer; Verwaltungsgericht; Wonach; Heimatland; Finanziell; Widerruf |
SG | B 2019/216 | Entscheid Ausländerrecht, Art. 50 Abs. 1 lit. a und b AIG. Der Beschwerdeführer wurde 1991 in der Schweiz geboren. Seit März 1998 lebte er bei den Grosseltern mütterlicherseits in seinem Heimatland. 2005 ersuchte sein in der Schweiz verbliebender Vater vergeblich um Bewilligung des Familiennachzugs. Im Dezember 2010 heiratete der Beschwerdeführer eine 1979 geborene, in der Schweiz niedergelassene Landsfrau und erhielt im Mai 2011 eine Aufenthaltsbewilligung. Die Aussagen des Beschwerdeführers und seiner mittlerweile von ihm geschiedenen Ehefrau sprechen dagegen, dass die Beziehung während mehr als dreier Jahre auch durch einen gemeinsamen Ehewillen getragen war. Wichtige persönliche Gründe, die einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen, liegen nicht vor. Der Gesetzgeber hat dem öffentlichen Interesse daran, eine Aufenthaltsbewilligung nach einer gescheiterten Ehe, die weniger als drei Jahr bestand, nicht zu verlängern, ein so hohes Gewicht eingeräumt, dass er deren Verlängerung auf wichtige persönliche Gründe beschränkte (Verwaltungsgericht, B 2019/216). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Schweiz; Ehefrau; Aufenthalt; Aufenthaltsbewilligung; Eheliche; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Beziehung; Interesse; Interessen; Gemeinschaft; Vater; Lebens; Heimat; Recht; Lebensjahr; Gelebt; Erwägung; Mutter; Dreier; Ehegemeinschaft; Ehelichen; Ingress; Verlängerung; Verbracht; Tochter; Härtefall |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 I 83 (1C_337/2019) | Art. 37, 38 Abs. 2, Art. 50 Abs. 1 BV , § § 39, 59 und 64 KV/BS , Art. 11-13 BüG ; abstrakte Normenkontrolle: verletzt eine kantonale Vermutungsregel bei der Prüfung eines Kriteriums der ordentlichen Einbürgerung die Autonomie der basel-städtischen Bürgergemeinden? Eintreten (E. 1). Autonomie der basel-städtischen Bürgergemeinden im Bereich der ordentlichen Einbürgerung (E. 2). Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 3). | Recht; Bürger; Kanton; Gemeinde; Bundes; Einbürgerung; Bürgergemeinde; Beschwerde; Recht; Bürgergemeinden; Rechtlich; Autonomie; Stadt; Verfassung; Bundesgericht; Kantonale; Bürgerrecht; Verfassungs; Schweiz; BüRG/BS; Basel-Stadt; Kompetenz; Kantons; Gemeinden; Beschwerdeführerinnen; Einbürgerungsvoraussetzung; Integration; Vermutung; Bundesrecht; Bewerber |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-2649/2020 | Familienzusammenführung (Asyl) | Beschwerde; Familie; Beschwerdeführer; Einreise; Schweiz; Flucht; Familiengemeinschaft; Ehefrau; Recht; Syrien; Bruder; Beschwerdeführers; Flüchtlings; Kostenvorschuss; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Gesuch; Vorinstanz; Anspruch; Person; Personen; Bewilligen; Verfahren; Flüchtlinge; Bestanden; Bruders; Einreisebewilligung; Zeitpunkt; Familiennachzug; Bewilligt |