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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 429 StPO vom 2023

Art. 429 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 429

Ansprüche

1 Wird die beschuldigte Person ganz oder teilweise freigesprochen oder wird das Verfahren gegen sie eingestellt, so hat sie Anspruch auf:

a.
Entschädigung ihrer Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte;
b.
Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen, die ihr aus ihrer notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind;
c.
Genugtuung für besonders schwere Verletzungen ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere bei Freiheitsentzug.

2 Die Strafbehörde prüft den Anspruch von Amtes wegen. Sie kann die beschuldigte Person auffordern, ihre Ansprüche zu beziffern und zu belegen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 429 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210348EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Arbeit; Staatsanwaltschaft; Recht; Stunden; Objekt; -Strasse; Urkunde; Ehemann; Müsse; Arbeitsstunden; Rechtlich; Einstellung; Arbeitsrapporte; Rechtliche; Aufgeschrieben; Objekte; Unmittelbar; Objekten; Mitarbeiter; Verfahren; Reinigung; Müssen; Betrugs; Getäuschte; Worden; Albis; Lüge
ZHSB220265Mehrfache BeschimpfungSchuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Instanz; Beschuldigten; Beschimpfung; Vorinstanz; Prot; Privatklägerin; Berufung; Privatklägerinnen; Urteil; Tagessätze; Geldstrafe; Verfahren; Recht; Mehrfache; Spanner; Äusserung; Staatsanwaltschaft; Barschaft; Verhalten; Beschimpfungen; Dispositiv; Tagessätzen; Sinne; Einsatzstrafe; Untersuchung; See/Oberland
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.103 (AG.2021.368)BetrugBerufung; Berufungsklägerin; Betrug; Urteil; Anklage; Verfahren; Betrugs; Gemäss; Erstinstanzlich; Gericht; Werden; Entsprechend; Erstinstanzliche; Oktober; Bestellung; Verteidiger; Identität; Entschädigung; Schwer; Entsprechende; Amtlich; Welche; Genugtuung; Verkaufsperson; Unrechtmässig; Vermögen; Zweitinstanzliche; Amtliche; Selbst; Beantragt
BSBES.2020.95 (AG.2021.283)Parteientschädigung bei teilweiser VerfahrenseinstellungSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Aufwendungen; Parteientschädigung; Strafverfahren; Verfahrens; Aufwand; Anwaltliche; Fallen; Gestellt; Welche; Stellte; Anklage; Einstellung; Verfügung; Betreffend; Anwaltlichen; Eingestellt; Tatvorwürfe; Gestellten; Misswirtschaft; Veruntreuung; Entschädigung; Stellen; Eingestellten; Angefallen; Anteil
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 47 (6B_582/2020)
Regeste
 a Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ; Art. 426 Abs. 2, Art. 433 Abs. 1 lit. b StPO ; Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft bezüglich der Kostentragungspflicht einer beschuldigten Person, deren Verfahren eingestellt wurde. Das rechtlich geschützte Interesse der Privatklägerschaft ist gegeben, weil der Entscheid über die Kostentragung die Entschädigungsfrage präjudiziert (E. 4.1).
Privatklägerschaft; Verfahren; Person; Verfahren; Beschuldigte; Entschädigung; Beschwerde; Staat; Verfahrens; Beschuldigten; Antragsdelikt; Berufung; Offizialdelikt; Urteil; Rechtsmittel; Staats; Beschwerdeverfahren; Einstellung; Obsiegende; Zulasten; Antrag; Verfolgung; Rechtlich; Antragsdelikte; Entschädigungspflichtig; Offizialdelikte; Berufungsverfahren; Beschwerdeführerin; Antragstellende; Verfahrensrechte
146 IV 332 (6B_130/2020)
Regeste
Art. 429 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 StPO ; Entschädigungsanspruch bei Verfahrenseinstellung. Wird ein Strafverfahren eingestellt, hat die beschuldigte Person gemäss Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO Anspruch auf eine Entschädigung ihrer Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verteidigungsrechte. Gemäss Art. 429 Abs. 2 StPO muss die Strafbehörde den Entschädigungsanspruch von Amtes wegen prüfen. Sie hat die Parteien zur Frage mindestens anzuhören und gegebenenfalls aufzufordern, ihre Ansprüche zu beziffern und zu belegen. Die beschuldigte Person trifft insofern eine Mitwirkungspflicht. Fordert die Behörde die beschuldigte Person auf, ihre Ansprüche zu beziffern und reagiert diese nicht, kann von einem (impliziten) Verzicht auf eine Entschädigung ausgegangen werden (E. 1.3).
Beschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführerin; Staat; Staatsanwaltschaft; Entschädigungs; Verfahren; Frist; Verfahrens; Einstellung; Partei; Verteidigung; Person; Vorinstanz; Beziffern; Urteil; Verfahren; Verzicht; Beschuldigte; Entscheid; Entschädigungsanspruch; Amtes; Kostennote; Beantragt; Impliziten; Mitwirkung; Belegen; Obergericht; Ermessen; Behörde

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3150/2016Staatshaftung (Bund)Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Bundes; Recht; Rechtlich; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Schaden; Entschädigung; Beobachter; Schutz; Begehren; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Verfügung; Widerrechtlich; Verantwortlichkeit; Bundesstrafgericht; Entschädigungs; FINMA; Schadenersatz; Entscheid; Bestimmungen; Beschwerdeführers; Über
A-3613/2016Staatshaftung (Bund)Bundes; Beschwerde; Bundesanwaltschaft; Recht; Beschwerdeführer; Schaden; Verfahren; Verfahren; Genugtuung; Gesuch; Befehl; Vorinstanz; Urteil; Begehren; Verwirkung; Frist; Zuständig; Schadenersatz; Grundrecht; Verfahrens; Unschuld; Behörde; Partei; Unschuldsvermutung; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Staats; Prozess

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.180, RR.2022.181Schuldig; Verfahren; Bundes; Verteidigung; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Beschuldigte; Selig; Entschädigung; Stunden; Berufung; Urteil; Beschuldigten; Auslagen; Verfahrens; Aufwendungen; Rechtsanwalt; Staat; Jeker; Gericht; Konrad; Erstinstanzlich; Verteidiger; Kammer; Stundenansatz; Erstinstanzliche; Aufwand; Amtlichen
RR.2022.225Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahren; Ausstand; Beschluss; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Ziffer; Staatsanwalt; StBOG; Gericht; Partei; Stellungnahme; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kommentar; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Erwähnt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SCHMID, JOSITSCHSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. Aufl., Zürich2018
SCHMID, JOSITSCHPraxiskommentar, 3. Aufl.2018
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