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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 427 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 427

1 Ils custs da procedura ch’èn vegnids chaschunads da l’accusader privat tras sias dumondas davart l’aspect civil al pon vegnir adossads, sche:

a.
la procedura è vegnida messa ad acta u la persuna inculpada è vegnida acquittada;
b.
l’accusader privat retira il plant civil avant la terminaziun da la tractativa principala d’emprima instanza;
c.
il plant civil vegn refusà ubain renvià a la giurisdicziun civila.

2 En cas da delicts che vegnan persequitads sin plant pon ils custs da procedura vegnir adossads a la persuna petenta, sch’ella ha chaschunà da levsenn u per greva negligientscha che la procedura è vegnida iniziada ubain ha difficultà sia realisaziun, u alura a l’accusader privat, sche:

a.
la procedura è vegnida messa ad acta u la persuna inculpada è vegnida acquittada; e
b.
la persuna inculpada n’è betg obligada da surpigliar ils custs tenor l’artitgel 426 alinea 2.

3 Sche la persuna petenta retira il plant penal en il rom d’ina enclegientscha ch’è vegnida intermediada da la procura publica, surpiglia per regla la Confederaziun u il chantun ils custs da procedura.

4 Ina cunvegna tranter la persuna petenta e la persuna inculpada davart l’adossament dals custs, sch’il plant penal vegn retratg, sto vegnir approvada da l’autoritad che dispona da la metter ad acta. La cunvegna na dastga betg dischavantagiar la Confederaziun u il chantun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 427 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210504Einfache KörperverletzungPrivatkläger; Schuldig; Beschuldigte; Privatklägers; Berufung; Beschuldigten; Gericht; Unentgeltlich; Geschlagen; Unentgeltliche; Aussagen; Verletzung; Habe; Gerichtskasse; Entschädigung; Gesprochen; Polizei; Urteil; Schlag; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Gepackt; Baustelle; Berufungsverfahren; Wollen; Unentgeltlichen; Gewesen; Gekündigt; Berufungsverhandlung; Baracke
ZHSB210024KörperverletzungKlägerin; Privatklägerin; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Rechte; Entschädigung; Kosten; Aussage; Aussagen; IPhone; Gerin; Gericht; Privatklägerin; Finger; Kommen; Verfahren; Vorinstanz; Verletzung; Gesehen; Schildert; Verteidigung; Eingereichte; Schläge; Urteil; Unentgeltlich; Schmerz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.74 (AG.2019.444)VerfahrenseinstellungSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschuldigte; Verfahren; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Werden; Beschuldigten; Angriff; Abwehr; Stellt; Kosten; Notwehr; Rechte; Können; Antrag; Gewesen; Seiner; Verfügung; Hätte; Entscheid; Alkoholisiert; Gestellt; Gemäss; Beschwerdeführers; Rechten; Liegen; Niggli/Göhlich; Person
BSSB.2014.128 (AG.2016.308)fahrlässige Körperverletzung (BGer 6B_63/2016 vom 19. Januar 2017)Berufung; Berufungskläger; Privatkläger; Verfahren; Recht; Gericht; Privatklägerin; Fahrzeug; Anklage; Schuldig; Verfahrens; Urteil; Geschädigte; Gericht; Recht; Zeuge; Fahrer; Basel; Körperverletzung; Beschuldigte; Person; Zeugen; Opfer; Punkt; Verhalten; Staat; Parteientschädigung; Fahrertür; Verteidigung; Akten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 47 (6B_582/2020)
Regeste
 a Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ; Art. 426 Abs. 2, Art. 433 Abs. 1 lit. b StPO ; Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft bezüglich der Kostentragungspflicht einer beschuldigten Person, deren Verfahren eingestellt wurde. Das rechtlich geschützte Interesse der Privatklägerschaft ist gegeben, weil der Entscheid über die Kostentragung die Entschädigungsfrage präjudiziert (E. 4.1).
Privatklägerschaft; Verfahren; Person; Verfahren; Beschuldigte; Entschädigung; Beschwerde; Staat; Verfahrens; Beschuldigten; Antragsdelikt; Berufung; Offizialdelikt; Urteil; Rechtsmittel; Staats; Beschwerdeverfahren; Einstellung; Obsiegende; Zulasten; Antrag; Verfolgung; Rechtlich; Antragsdelikte; Entschädigungspflichtig; Offizialdelikte; Berufungsverfahren; Beschwerdeführerin; Antragstellende; Verfahrensrechte
139 IV 102 (6B_310/2012)Parteientschädigung der Privatklägerschaft bei Erlass eines Strafbefehls und Verweisung der Zivilforderungen auf den Zivilweg; Legitimation der Privatklägerschaft zur Einsprache gegen den Strafbefehl; Art. 353 Abs. 1 lit. g, Art. 354 Abs. 1 lit. b, Art. 416, Art. 432 Abs. 1 und Art. 433 Abs. 1 lit. a StPO. Kommt es zu einer Verurteilung der beschuldigten Person durch Strafbefehl, obsiegt die Privatklägerschaft als Strafklägerin, weshalb sie für die ihr im Zusammenhang mit der Strafklage erwachsenen Kosten der privaten Verteidigung zu entschädigen ist (E. 4.3). Wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen, kann die Privatklägerschaft in ihrer Funktion als Zivilklägerin nicht als obsiegende und jedenfalls bei Erlass eines Strafbefehls auch nicht als unterliegende Partei gelten. Ausschliesslich mit der Zivilklage zusammenhängende Anwaltskosten oder anderweitige Auslagen der Privatklägerschaft, die einzig den Zivilpunkt betreffen, sind im Falle der Verweisung der Zivilklage auf den Zivilweg nicht im Strafverfahren zu entschädigen (E. 4.4). Die Privatklägerschaft ist als weitere Betroffene im Sinne von Art. 354 Abs. 1 lit. b StPO zur Einsprache legitimiert, wenn ihr im Strafbefehl eine Parteientschädigung ganz oder teilweise verweigert wurde (E. 5.2). Zivil; Kläger; Privatklägerschaft; Befehl; Entschädigung; Zivilweg; Zivilforderung; Beschwerde; Verfahren; Einsprache; Person; Partei; Punkt; Klage; SCHMID; Prozessordnung; SCHMID; Beschuldigte; Befehls; Verfahren; Zivilpunkt; Gericht; Handbuch; Klägerin; Staatsanwaltschaft; Praxis; Aufwendungen;

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2018.108Entraide judiciaire internationale en matière pénale à la Roumanie. Remise de moyens de preuve (art. 74 EIMP).Schuldig; Beschuldigte; E-Mail;Stunden; Privatkläger; Bundes; Beschuldigten; Geheim; Privatklägerschaft; Geheim; E-Mails; Verfahren; Geschäftsgeheimnis; Informationen; Antrag; Projekt; Arbeit; Weitergeleitet; Person; Bezug; Verfahrens; Recht; Wirtschaftlich; Weitergeleitete; Entschädigung; Geschäftsgeheimnisse; Urteil; Geheimhaltung
SK.2018.20Mehrfacher wirtschaftlicher Nachrichtendienst und mehrfache Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses.Schuldig; Beschuldigte; E-Mail;Stunden; Privatkläger; Bundes; Beschuldigten; Geheim; Privatklägerschaft; Geheim; E-Mails; Verfahren; Geschäftsgeheimnis; Informationen; Antrag; Projekt; Arbeit; Weitergeleitet; Person; Bezug; Verfahrens; Recht; Wirtschaftlich; Weitergeleitete; Entschädigung; Geschäftsgeheimnisse; Urteil; Geheimhaltung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Griesser Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich2010
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