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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 427 CCP de 2020

Art. 427 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 427

1 Les frais de procédure causés par les conclusions civiles de la partie plaignante peuvent être mis à la charge de celle-ci:

a.
lorsque la procédure est classée ou que le prévenu est acquitté;
b.
lorsque la partie plaignante retire ses conclusions civiles avant la clôture des débats de première instance;
c.
lorsque les conclusions civiles ont été écartées ou que la partie plaignante a été renvoyée à agir par la voie civile.

2 En cas d’infractions poursuivies sur plainte, les frais de procédure peuvent, aux conditions suivantes, être mis à la charge de la partie plaignante ou du plaignant qui, ayant agi de manière téméraire ou par négligence grave, a entravé le bon déroulement de la procédure ou rendu celle-ci plus difficile:

a.
la procédure est classée ou le prévenu acquitté;
b.
le prévenu n’est pas astreint au paiement des frais conformément à l’art. 426, al. 2.

3 Si le plaignant retire sa plainte au cours d’une tentative de conciliation du ministère public, la Confédération ou le canton supportent en règle générale les frais de procédure.

4 Toute convention entre le plaignant et le prévenu portant sur l’imputation des frais en rapport avec un retrait de la plainte requiert l’assentiment de l’autorité qui a ordonné le classement. Elle ne doit pas avoir d’effets préjudiciables pour la Confédération ou le canton.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 427 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210504Einfache KörperverletzungPrivatkläger; Schuldig; Beschuldigte; Privatklägers; Berufung; Beschuldigten; Gericht; Unentgeltlich; Geschlagen; Unentgeltliche; Aussagen; Verletzung; Habe; Gerichtskasse; Entschädigung; Gesprochen; Polizei; Urteil; Schlag; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Gepackt; Baustelle; Berufungsverfahren; Wollen; Unentgeltlichen; Gewesen; Gekündigt; Berufungsverhandlung; Baracke
ZHSB210024KörperverletzungKlägerin; Privatklägerin; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Rechte; Entschädigung; Kosten; Aussage; Aussagen; IPhone; Gerin; Gericht; Privatklägerin; Finger; Kommen; Verfahren; Vorinstanz; Verletzung; Gesehen; Schildert; Verteidigung; Eingereichte; Schläge; Urteil; Unentgeltlich; Schmerz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.74 (AG.2019.444)VerfahrenseinstellungSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschuldigte; Verfahren; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Werden; Beschuldigten; Angriff; Abwehr; Stellt; Kosten; Notwehr; Rechte; Können; Antrag; Gewesen; Seiner; Verfügung; Hätte; Entscheid; Alkoholisiert; Gestellt; Gemäss; Beschwerdeführers; Rechten; Liegen; Niggli/Göhlich; Person
BSSB.2014.128 (AG.2016.308)fahrlässige Körperverletzung (BGer 6B_63/2016 vom 19. Januar 2017)Berufung; Berufungskläger; Privatkläger; Verfahren; Recht; Gericht; Privatklägerin; Fahrzeug; Anklage; Schuldig; Verfahrens; Urteil; Geschädigte; Gericht; Recht; Zeuge; Fahrer; Basel; Körperverletzung; Beschuldigte; Person; Zeugen; Opfer; Punkt; Verhalten; Staat; Parteientschädigung; Fahrertür; Verteidigung; Akten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 47 (6B_582/2020)
Regeste
 a Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ; Art. 426 Abs. 2, Art. 433 Abs. 1 lit. b StPO ; Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft bezüglich der Kostentragungspflicht einer beschuldigten Person, deren Verfahren eingestellt wurde. Das rechtlich geschützte Interesse der Privatklägerschaft ist gegeben, weil der Entscheid über die Kostentragung die Entschädigungsfrage präjudiziert (E. 4.1).
Privatklägerschaft; Verfahren; Person; Verfahren; Beschuldigte; Entschädigung; Beschwerde; Staat; Verfahrens; Beschuldigten; Antragsdelikt; Berufung; Offizialdelikt; Urteil; Rechtsmittel; Staats; Beschwerdeverfahren; Einstellung; Obsiegende; Zulasten; Antrag; Verfolgung; Rechtlich; Antragsdelikte; Entschädigungspflichtig; Offizialdelikte; Berufungsverfahren; Beschwerdeführerin; Antragstellende; Verfahrensrechte
139 IV 102 (6B_310/2012)Parteientschädigung der Privatklägerschaft bei Erlass eines Strafbefehls und Verweisung der Zivilforderungen auf den Zivilweg; Legitimation der Privatklägerschaft zur Einsprache gegen den Strafbefehl; Art. 353 Abs. 1 lit. g, Art. 354 Abs. 1 lit. b, Art. 416, Art. 432 Abs. 1 und Art. 433 Abs. 1 lit. a StPO. Kommt es zu einer Verurteilung der beschuldigten Person durch Strafbefehl, obsiegt die Privatklägerschaft als Strafklägerin, weshalb sie für die ihr im Zusammenhang mit der Strafklage erwachsenen Kosten der privaten Verteidigung zu entschädigen ist (E. 4.3). Wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen, kann die Privatklägerschaft in ihrer Funktion als Zivilklägerin nicht als obsiegende und jedenfalls bei Erlass eines Strafbefehls auch nicht als unterliegende Partei gelten. Ausschliesslich mit der Zivilklage zusammenhängende Anwaltskosten oder anderweitige Auslagen der Privatklägerschaft, die einzig den Zivilpunkt betreffen, sind im Falle der Verweisung der Zivilklage auf den Zivilweg nicht im Strafverfahren zu entschädigen (E. 4.4). Die Privatklägerschaft ist als weitere Betroffene im Sinne von Art. 354 Abs. 1 lit. b StPO zur Einsprache legitimiert, wenn ihr im Strafbefehl eine Parteientschädigung ganz oder teilweise verweigert wurde (E. 5.2). Zivil; Kläger; Privatklägerschaft; Befehl; Entschädigung; Zivilweg; Zivilforderung; Beschwerde; Verfahren; Einsprache; Person; Partei; Punkt; Klage; SCHMID; Prozessordnung; SCHMID; Beschuldigte; Befehls; Verfahren; Zivilpunkt; Gericht; Handbuch; Klägerin; Staatsanwaltschaft; Praxis; Aufwendungen;

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2018.108Entraide judiciaire internationale en matière pénale à la Roumanie. Remise de moyens de preuve (art. 74 EIMP).Schuldig; Beschuldigte; E-Mail;Stunden; Privatkläger; Bundes; Beschuldigten; Geheim; Privatklägerschaft; Geheim; E-Mails; Verfahren; Geschäftsgeheimnis; Informationen; Antrag; Projekt; Arbeit; Weitergeleitet; Person; Bezug; Verfahrens; Recht; Wirtschaftlich; Weitergeleitete; Entschädigung; Geschäftsgeheimnisse; Urteil; Geheimhaltung
SK.2018.20Mehrfacher wirtschaftlicher Nachrichtendienst und mehrfache Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses.Schuldig; Beschuldigte; E-Mail;Stunden; Privatkläger; Bundes; Beschuldigten; Geheim; Privatklägerschaft; Geheim; E-Mails; Verfahren; Geschäftsgeheimnis; Informationen; Antrag; Projekt; Arbeit; Weitergeleitet; Person; Bezug; Verfahrens; Recht; Wirtschaftlich; Weitergeleitete; Entschädigung; Geschäftsgeheimnisse; Urteil; Geheimhaltung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Griesser Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich2010
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