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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 426 ZGB vom 2022

Art. 426 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 426

1 Eine Person, die an einer psychischen Störung oder an geistiger Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, darf in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, wenn die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann.

2 Die Belastung und der Schutz von Angehörigen und Dritten sind zu berücksichtigen.

3 Die betroffene Person wird entlassen, sobald die Voraussetzungen für die Unterbringung nicht mehr erfüllt sind.

4 Die betroffene oder eine ihr nahestehende Person kann jederzeit um Entlassung ersuchen. Über dieses Gesuch ist ohne Verzug zu entscheiden.

II. Zurückbehaltung freiwillig Eingetretener >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 426 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230013Unterbringung in der psychiatrischen Klinik und medizinische Massnahmen ohne ZustimmungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Behandlung; Unterbringung; Massnahme; Fürsorgerische; Klinik; Person; Verfahren; Vorinstanz; Störung; Zustimmung; Betreuung; Zustand; Fürsorgerischen; Psychische; Ordnete; Medizinische; Prot; Angeordnete; Massnahmen; Entscheid; Schutz; Vorinstanzliche; Sinne; Vorinstanzlichen; Voraussetzung; Werden; Verfahrens; Verfügung
ZHPA230010Fürsorgerische UnterbringungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Unterbringung; Fürsorgerische; Entscheid; Fürsorgerischen; Psychische; Vorinstanz; Verfahren; Störung; Person; Obergericht; Klinik; Verbindung; Urteil; Entlassung; Bezirksgericht; Geeignete; Gericht; Kanton; Betreuung; Vorinstanzlichen; Massnahme; Freiwillig; Kantons; Zweitinstanzliche; Stadt; Bundesgericht; Rechtsmittel; Reichte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB100040Entschädigung als unentgeltlicher RechtsvertreterBeschwerde; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Beschwerdeführer; Rechtsvertreter; Anwalt; Unentgeltlichen; Verfahren; Entschädigung; Mandant; Gericht; Zeitaufwand; Vorinstanz; Mandanten; AnwGebV; Güterrechtliche; Partei; Interesse; Anwalts; Verwaltungskommission; Interessen; Rechtsvertreters; Beschwerdeführers; Prozessbeistand; Parteien; Auseinandersetzung; Obergericht; Einzelrichter; AAnwGebV
SOVWKLA.2018.3SchadenersatzVerwaltung; Recht; Verwaltungs; Klage; Verwaltungsgericht; Staat; Verfahren; Bucheggberg-Wasseramt; Kanton; Sachlich; Amtsgericht; Erwachsenenschutz; Staats; Unentgeltliche; Solothurn; Kindes; Urteil; Schaden; Beurteilen; Bundes; Zuständigkeit; Walker; AArt; Patrick; Vertreten; Staatshaftung; Zuständig; Rechtsanwalt; Verwaltungsgerichts
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 1 (5A_640/2021)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5).
Beschwerde; Person; Unterbringung; Fürsorgerisch; Gutachten; Fürsorgerische; Gerichtliche; ärztlich; Verfahren; Beschwerdeinstanz; Obergericht; Sachverständige; Recht; Urteil; Praxis; Störung; Psychische; Gerichtlichen; Ordnete; Entscheid; ärztliche; Mitglied; Gericht; Angeordnete; Beurteilung; Sachverständigen; Sachverständige; Psychischen; Unabhängig; Störungen
145 III 441 (5A_407/2019)Fürsorgerische Unterbringung im Anschluss an eine Freiheitsstrafe. Rechtsprechungsüberblick. Zur Frage, ob Art. 426 ZGB eine genügende gesetzliche Grundlage bildet, um allein wegen Fremdgefährdung eine fürsorgerische Unterbringung anzuordnen (E. 8.3 und 8.4). Urteil; Fürsorgerisch; Bundesgericht; Person; Oberaargau; Beschwerde; Entscheid; Fürsorgerische; Unterbringung; Recht; Schutz; Beantragt; Obergericht; Fremdgefährdung; Psychisch; Geistig; Rechtsprechung; Sicherheitshaft; Zwangsmassnahmengericht; Bestätigt; Kantons; Massnahme; Beantragte; Grundlage; Kindes; Gesetzliche; Urteile; Genügende; Psychischen; Störung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5825/2016Invalidenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Rente; Massnahme; Renten; IV-act; Vollzug; Invalidenrente; Verfügung; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahmevollzug; IV-Stelle; Stationäre; Rentensistierung; Urteil; Untersuchungshaft; Vollzug; Vorinstanz; Person; Bundesgericht; Flucht; Rechtsprechung; Erwerb; Verfahren; Sistierung; Kantonale
A-798/2014Staatshaftung (Bund)Stiftung; Schwerde; Beistand; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Hirzel; Stiftungsrat; Schaden; Vorakten; Bundes; Vorakten; Recht; Vereinbarung; Urteil; Steuer; Organ; Hirzel-Stiftung; Estella; Schadenersatz; Person; Beistands; Deusser; Rechtlich; Franken; Stiftungsrats; Deusser-Stiftung; Stiftungsräte

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Mario EtzensbergerBasler Kommentar zum Erwachsenenschutz2017
Peter Breitschmid, Isabel Matt Kommentar zum Schweizer Privatrecht2016
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