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Obligationenrecht (OR)

Art. 425 OR vom 2022

Art. 425 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 425

1 Einkaufs- oder Verkaufskommissionär ist, wer gegen eine Kom­mis­sionsgebühr (Provision) in eigenem Namen für Rechnung eines ande­ren (des Kommittenten) den Einkauf oder Verkauf von bewegli­chen Sachen oder Wertpapieren zu besorgen übernimmt.

2 Für das Kommissionsverhältnis kommen die Vorschriften über den Auftrag zur Anwendung, soweit nicht die Bestimmungen dieses Titels etwas anderes enthalten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 425 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG170121ForderungFonds; -Fonds; Partei; Anlage; Recht; Parteien; Beklagten; Vertrag; Investition; Schung; Schaden; Täuschung; Anteile; Fondsanteile; Läge; Pensionsfonds; Kapital; Auftrag; Anlageberatung; Risiko; Klägerische; Wille; Tatsache; Kunde; Beweis; Behauptet; Kommission; Auslegung
ZHLB160043ForderungKlagten; Beklagten; Kommission; Fahrzeug; Partei; E-Mail; Berufung; Recht; Verkauf; Beweis; Vertrag; Klägers; Vorinstanz; Urteil; Betreibung; Parteien; Kommissionsvertrag; Zeuge; Bruder; Porsche; Mail-Adresse; Verkaufs; E-Mail-Adresse; Fahrzeuges; Rechnung; Zusammenhang
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 49 (4A_13/2012)Art. 312 ff., 400 Abs. 1 und Art. 425 ff. OR; zusammengesetzter Vertrag; Herausgabe- und Rechenschaftspflicht; interne Dokumente. Grundsätze des zusammengesetzten Vertrags (E. 3.3). Anwendung auf den Vertrag mit kommissions- und darlehensrechtlichen Elementen (E. 3.4). Rechenschaftsablage über (der Herausgabepflicht nicht unterliegende) interne Dokumente (E. 4). Beschwerde; Rechenschaft; Rechenschafts; Beschwerdeführerin; Rechenschaftspflicht; Auftrag; Herausgabe; Intern; Vertrag; Dokument; Interne; Dokumente; Urteil; Partei; Vorinstanz; Beauftragte; Beschwerdegegnerin; Herausgabepflicht; Sicherheit; Parteien; Beauftragten; Auftraggeber; Vertrags; Options; Recht; Nachweis; Unterliege; Interesse; Marge; Aufzeichnungen
124 III 155Vertrag über Beratung, Vermittlung und Verwaltung bei Erwerb und Veräusserung von börsenmässig gehandelten Terminoptionen. Auslegung einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vermittelnden Gesellschaft enthaltenen Klausel über die Höhe der dem Kunden verrechneten Kommission (E. 1). Rechtliche Qualifikation des Vertrages zwischen Kunde und vermittelnder Gesellschaft (E. 2). Aufklärungs- und Beratungspflicht der vermittelnden Gesellschaft; Voraussetzungen der Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden bei Verletzung dieser Pflichten (E. 3). Option; Handel; Beklagten; Handels; Kommission; Handelsgericht; Geschäft; Kunde; Vertrag; Auftrag; Recht; Aufklärung; Kunden; Optionen; Anlage; Auftrags; Geschäftsbedingungen; Aufklärungs; Beratung; Börse; Kommissionen; Urteil; Aufklärungspflicht; Sorgfalt; Kontrakt; Broschüre; Haftung; Broker; Auftragsbestätigung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2019 IV/4Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Beschwerde; Beschwerdeführer; Aktie; Aktien; Beschwerdeführerin; Emission; Gruppe; Effekten; Urteil; Vorinstanz; Primärmarkt; Anleger; Gruppen; Gesellschaft; Emissionshaus; öffentlich; Bewilligungspflichtig; Kapital; Angeboten; Aufsichtsrechtlich; Feststellung; Aufsichtsrechtliche; übernahm; Wirtschaftlich; Bewilligungspflichtige; Vermittler; Kapitalerhöhung; Finanzbereich; Emittent
B-6250/2016Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Aktie; Aktien; Verfügung; Urteil; Untersuchung; Untersuchungs; Rechtlich; Dispositiv; Emission; Recht; Gesellschaft; Effekten; Verfahren; Anleger; BVGer; Geschäft; Urteile; Dispositiv-Ziff; Feststellung; Aufsichtsrechtlich; Emissionshaus; Gruppe; Verwaltung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.249, BP.2021.93 Filter; Hinzufügen; öffnen; Entscheide; BStGer; Décision; Pénal; Tribunal; Fédéral; Frais; Procédure; Consid; Demande; Judiciaire; Décisions; Situation; Requête; Plaintes; Requérant; Recours; Financière; Rectification; öffnen; Contre; D'un; Qu'il; L'art; être; D'assistance
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